Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres appelliert in diesem Video an die Bevölkerung, auch während des Lockdowns Termine in Ordinationen und Ambulanzen nach telefonischer Voranmeldung wahrzunehmen, um mögliche Folgeerkrankungen durch nicht wahrgenommene Routine- und Vorsorgeuntersuchungen zu vermeiden. Dieses Video wird auch auf allen Social-Media-Kanälen der Ärztekammer geteilt.
Mit den hohen Infiziertenzahlen steigt die Zahl jener Menschen, die sich zuhause in Quarantäne oder Absonderung begeben müssen. Doch wie sollte man damit umgehen, wenn beispielsweise ein infiziertes Familienmitglied zuhause bleiben muss? Es gibt einige einfache Maßnahmen für den maximalen Infektionsschutz. "Wichtig ist die gebündelte Anwendung", so Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Mehr
Wir wurden heute vom Krisenstab des Landes Wien über dieses Schreiben des Sozialministeriums informiert. Es handelt sich um eine Warnung hinsichtlich eines Teils der in den letzten Wochen ausgegebenen Masken, die möglicherweise nicht den geforderten Qualitätsstandards entsprechen. Wir haben die Ausgabe dieser Masken heute, sofort nach Einlagen der Information, gestoppt. Bis zur Klärung werden diese Masken nicht mehr ausgegeben. Im Schreiben, das uns vom Wiener Krisenstab weitergeleitet wurde, finden Sie auch ein Foto der Masken (blaue Verpackung á 5 Stück).
Nicht betroffen sind - laut Schreiben - Masken, welche die Produktionslosnummer SC20200040 aufweisen (wo sie diese Nummer finden, sehen Sie ebenfalls im verlinkten Schreiben).
Sobald wir weitere Informationen vom Wiener Krisenstab erhalten, werden wir darüber informieren.
Im Ausgabelager der Ärztekammer für Wien sind auch weiterhin ausreichend zertifizierte Masken vorhanden.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Empfehlungen für den Ordinationsbetrieb im Rahmen der Covid-19-Pandemie erneut adaptiert wurden. Die neueste Version finden Sie hier (Änderungen sind zur besseren Nachvollziehbarkeit gelb hervorgehoben).
Aufgrund der mit 17. November 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (COVID-19-NotMV) wurden notwendige sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die Verordnung hat jedoch keine weiteren Auswirkungen auf die Ordinationsbetriebe.
Darüber hinaus wurden die Empfehlungen bei der Vorgehensweise bei Covid-19 Verdacht aufgrund der neuesten Testmöglichkeiten (Schnupfen-Checkboxen, Testungen in Ordinationen) aktualisiert.
EUR 65.- je Fall ab der 1. bis zur 30. pro Monat durchgeführten Testung
EUR 50.- je Fall ab der 31. bis zur 60. pro Monat durchgeführten Testung
EUR 35.- je Fall ab der 61. pro Monat durchgeführten Testung
Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) wird, unabhängig davon, wie viele Testungen monatlich durchgeführt werden, zunächst immer den höchsten Tarif (EUR 65.-) auszahlen, da die laut Verordnung vorgegebene Staffelung im Abrechnungssystem technisch nicht umsetzbar ist. Nach Vorliegen der Abrechnungsdaten eines Quartals wird die SVS auswerten, welche Vertragsärzt*innen in den Abrechnungsmonaten mehr als 30 bzw. 60 Tests für SVS-Patient*innen durchgeführt haben und in welchem Ausmaß die Honorarsumme daher zu kürzen ist. Die Kürzungen mitsamt der Gegenverrechnung werden den Vertragsärzt*innen über die Honorarliste kommuniziert. Die ersten Gegenverrechnungen werden mit der Februarabrechnung erfolgen.
Die FAQ wurden entsprechend aktualisiert. Die neueste Version finden Sie hier.
Die Situation der Covid-Pandemie hat per se mit seinen Auswirkungen bei vielen Menschen Krisen ausgelöst oder bestehende Krisen verschärft. Das Kriseninterventionszentrum hilft bei der Bewältigung von akuten Krisen und bietet auch im 2. Lockdown Beratung für Menschen in Krisensituationen an. Im Zusammenhang mit der Corona-Situation kann die begleitende Betreuung auch telefonisch stattfinden. Folder für das Auflegen in der Ordination können über mmmc2VrcmV0YXJpYXRAa3Jpc2VuaW50ZXJ2ZW50aW9uc3plbnRydW0uYXQ= bestellt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation wurden die Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS und BVAEB) Anfang November vom Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (Familienministerium) angewiesen, keine Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen, wenn die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Eltern aufgrund der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus innerhalb der entsprechenden Fristen nicht möglich bzw. zumutbar ist. Ein entsprechendes Informationsschreiben der ÖGK mit näheren Details zur Verrechnung wird in den nächsten Tagen an alle Vertragsärzt*innen versendet. Einen Entwurf dieses Schreibens finden Sie vorab bereits hier.
Für das Jahr 2021 schreibt die Ärztekammer für Wien wiederum den Literaturpreis "Gesund schreiben" aus. Der Hauptpreis ist mit 4.000 Euro dotiert, parallel dazu wird ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro vergeben. Medienpartner ist der ORF Ö1. Es können beliebige unveröffentlichte deutschsprachige Prosatexte (nicht handschriftlich) eingereicht werden, die einen sozialen, medizinischen und/oder ethischen Bezug aufweisen. Jede Autorin/Jeder Autor darf sich ausschließlich mit einer einzigen Einsendung beteiligen. Bereits für den Literaturpreis 2020 eingereichte Arbeiten sind von der nochmaligen Ausschreibung ausgenommen. Die Texte sind bis zum 15. Februar 2021 online einzureichen: www.gesundschreiben.at. Mehr
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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