Ärzt*innen News (29. Oktober 2020)

Ärzt*innen News

29. Oktober 2020

Standespolitik


ÖÄK: Gesundheitsminister muss endlich Reformstau auflösen


"Offensive Gesundheit": Unterstützung für europaweiten Aktionstag der Gesundheitsberufe


Umfrage: "Alarmsignal" in Arztausbildung


#draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Wien-Wahl 2020

Corona


Neuerungen für die Covid-19 Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal ab November 2020


Änderungen der Covid-19-Maßnahmenverordnung


Gesetzliche Regelungen für Gesichtsvisiere ab 7. November 2020


Relevante Informationen zu Corona - Covid-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Fortbildung


Collegium Publicum "Benigne und maligne Darmerkrankungen" findet NUR ALS WEBINAR statt


Vorträge Billrothhaus.TV

Service


Update zur Gratis-Grippeimpfaktion der Stadt Wien


Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


ÖÄK: Gesundheitsminister muss endlich Reformstau auflösen

Wichtige und dringende Reformen liegen seit Monaten unterschriftsreif auf dem Schreibtisch - etwa zur akut notwendigen Reform der Ärzte-Ausbildungsordnung. Fast ebenso lange habe der Minister zugesagt, dass diese Reform komme, doch passiert ist seitdem nichts, kritisiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK). Und das, obwohl alles unterschriftsreif auf seinem Schreibtisch liege. Die Zeit dränge, weil etwa Fristen für Sonderfächer - zum Beispiel Orthopädie und Traumatologie - dringend verlängert gehören.
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"Offensive Gesundheit": Unterstützung für europaweiten Aktionstag der Gesundheitsberufe

Der 29. Oktober 2020 steht ganz im Zeichen des europäischen Gesundheits- und Pflegewesens. Die Held*innen im Gesundheits- und Pflegesystem brennen aber langsam aus. Deswegen fordert die European Public Services Union (EPSU) höhere Gehälter, mehr Personal und eine allen zugängliche Qualitätsmedizin. Heute findet daher ein europaweiter Aktionstag der Gesundheitsberufe unter dem Motto "Fighting for health and care beyond the pandemic" statt, um damit auf die Probleme im Gesundheits- und Pflegewesen über die Corona-Pandemie hinaus aufmerksam machen.
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Umfrage: "Alarmsignal" in Arztausbildung

Die Bundeskurie angestellte Ärzte der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) hat in einer von IMAS durchgeführten Online-Befragung die Ansichten der österreichischen Spitalsärzt*innen in Ausbildung erfasst. Demnach ist die Qualität der klinischen Ausbildung entscheidend für die Wahl des Ausbildungsplatzes. Besorgniserregend ist, dass 87 Prozent der Jungmediziner*innen bei besseren Bedingungen im Ausland, Österreich verlassen würden.
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#draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Wien-Wahl 2020

Die Wien-Wahlen im Oktober 2020 sind geschlagen und die Koaltionsverhandlungen zwischen SPÖ und NEOS haben gestartet: Erinnern sich aber noch beide Kandidaten an die Maßnahmen zur Verbesserung des Wiener Gesundheitswesens, die sie in den Gesprächen Vizepräsident und Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte Wolfgang Weismüller in Aussicht gestellt haben? Diesmal gibt es einen Kurzüberblick zum Thema der Entlohnung, auf das wir ebenfalls weiterhin genau "draufschauen" werden. Die Aussagen zu dem Thema "Bessere Entlohnung?" können Sie ab sofort im Internet hier einsehen.

   


 

Corona

   


Neuerungen für die Covid-19 Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal ab November 2020

Ab November gibt es zusätzlich zu den PCR-Testungen die Möglichkeit von Testungen mit Antigentests im Rahmen der Fast-Lane der Ärztekammer für Wien.

Für wen ist die Fast-Lane?

  • Alle Mitglieder der Ärztekammer für Wien
  • Ordinationspersonal aller niedergelassenen Ärzt*innen
  • Der Antigentest wird aktuell nur bei symptomlosen Personen durchgeführt

Wo wird getestet?

  • 1030 Wien, Hafengasse 1A. Der Zugang ist ausschließlich über die Hafengasse 1A möglich. ACHTUNG: Nur Administration und Testung findet in Containern statt. Aus Gründen der Infektionsvermeidung ist der Wartebereich im Freien. Bitte beachten Sie, dass es im Winter kalt und regnerisch sein kann und sorgen sie bitte selbst vor.

Welche Testzeiten gibt es?

  • PCR-Tests: Montag bis Freitag 7.00 bis 9.00 Uhr
  • Antigentests: Montag bis Freitag 9.00 bis 10.30 Uhr

Was ist vor Ort zu beachten?

  • Beim Zutritt zum Gelände werden die Personalien (Arztausweis bei Ärzt*innen, Lichtbildausweis bei Ordinationspersonal) kontrolliert.
  • Am gesamten Gelände gilt Maskenpflicht. Wer seine Maske vergessen hat, bekommt beim Zutritt eine OP-Maske ausgehändigt.
  • Am gesamten Gelände gilt ein verpflichtender Mindestabstand von 1,5 Metern.
  • Bitte beachten Sie bei der Planung der "Anreise", dass der Zutritt nur im bestätigten Zeitfenster möglich ist. Wer sich verspätet muss warten, bis sich ein freies Zeitfenster für die Testung ergibt.
  • Bitte die Hände beim Betreten des Testgeländes desinfizieren. Dafür wird Desinfektionsmittel vor Ort bereitstehen.
  • Die Kontrolle der übermittelten Daten und die Testung selbst finden in zwei getrennten Containern statt.

Am Tag der Testung darf durch die getestete Person keine Schutzausrüstung in der Landstraßer Hauptstraße 138 abgeholt werden. Sollten Sie sich Ihre Schutzausrüstung bei der Testung mitnehmen wollen, geben Sie das bitte bei der Kontrolle der Daten bekannt.

Anmeldung

Vorbemerkung: Bitte geben Sie bei der Anmeldung bekannt, ob Sie sich für den PCR-Test oder den Antigentest anmelden. Alle angemeldeten Personen bekommen ein Zeitfenster von 15 Minuten zwischen 7.00 und 10.30 Uhr, in dem sie sich bitte pünktlich vor Ort einfinden. Nur so können wir sicherstellen, dass möglichst viele Ärzt*innen und Ordinationspersonal möglichst ohne Wartezeit getestet werden können.

Folgende Daten müssen - für jede zu testende Person - mit der Anmeldung übermittelt werden:

  • Vollständiger Name
  • Arztnummer (bei Ordinationspersonal die Arztnummer des Ordinationsinhabers)
  • SV-Nummer
  • Handynummer
  • E-Mail-Adresse
  • Wohnadresse

Information zum Testergebnis bei PCR-Testungen

  • Positiv getestete Personen werden grundsätzlich - vorbehaltlich, dass die Ergebnisse am gleichen Tag von labors.at rückgemeldet werden - noch am selben Abend von labors.at informiert.
  • Negativ getestete Personen werden grundsätzlich - vorbehaltlich, dass die Ergebnisse rechtzeitig von labors.at rückgemeldet werden - spätestens am Vormittag des nächsten Werktages von der Ärztekammer für Wien informiert.
  • Tipp: Wer plant, sich möglicherweise öfter über die Fast-Lane der Ärztekammer für Wien testen zu lassen, der*dem empfehlen wir, die Beantragung einer Laborcard. Diese Beantragung können Sie hier vornehmen. Dadurch erhalten Sie Ihren Befund elektronisch und zeitnah direkt von labors.at.

Informationen zum Antigentest

Nach erfolgtem Nasen- oder Rachenabstrich werden die weiteren Schritte des Antigentests von den Sanitäter*innen durchgeführt. Sie müssen nicht vor Ort warten. Für den Fall, dass der Antigentest positiv ausfällt, werden sie innerhalb der nächsten Stunde ab Probenabnahme telefonisch von unseren Mitarbeiter*innen verständigt. Bitte bedenken Sie, dass im Anschluss an einen positiven Antigentest ein PCR-Test verpflichtend durchgeführt werden muss. Diesen können Sie selbstverständlich wieder in der Fast-Lane der Ärztekammer für Wien durchführen lassen. Personen mit positivem Antigentest werden von der Ärztekammer für Wien automatisch an die MA15 gemeldet.

Beim verwendeten Antigentest handelt es sich um den Antigentest von NADAL. Mit der Anmeldung zum Antigentest verpflichten Sie sich, folgende Informationen zur Limitation von Antigentest, sowie die Informationen des NADAL-Tests gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Die Verantwortung für angemeldetes Ordinationspersonal liegt bei den anmeldenden Ärzt*innen.
NADAL® COVID-19 Ag Test
RKI-Info zur Bewertung der Ergebnisse aus AG-Testen

   


   


Änderungen der Covid-19-Maßnahmenverordnung

Zunächst dürfen wir auf die aktuellen Änderungen der Covid-19-Maßnahmenverordnung hinweisen (Wiedereinführung des Mindestabstands von einem Meter, Maskenbefreiungsatteste, Definition MNS, Visiere etc.). Eine kurze Zusammenfassung finden sie hier. Die Gesetzestexte finden Sie unter folgenden Verlinkungen:
455. Verordnung: Änderung der Covid-19-Maßnahmenverordnung - 3. Covid-19-MV-Novelle
456. Verordnung: Änderung der Covid-19-Maßnahmenverordnung - 4. Covid-19-MV-Novelle

In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewiesen werden, dass sich die Beschränkung von sechs Personen in geschlossenen Räumen auf Veranstaltungen bezieht und daher nicht auf Ordinationsräumlichkeiten anzuwenden ist. Hier gelten nach wie vor die aktuellen Empfehlungen für Ordinationen.

Verlangen von Patient*innen von Pflegefreistellungen
Immer öfter werden Fälle an uns herangetragen, wo Patient*innen von ihren Dienstgebern zu Ärzt*innen geschickt werden, um von den Ärzt*innen eine Pflege- bzw. Betreuungsfreistellung zu bekommen, da deren Kinder nicht in die Schule bzw. den Kindergarten gehen können (z.B. weil dieser geschlossen ist etc.). Hierbei ist klar festzuhalten, dass Ärzt*innen nur im Falle einer Erkrankung der Kinder mittels ärztlicher Bestätigung feststellen können, dass ein Pflegebedarf für das Kind besteht. Ist das Kind allerdings gesund und muss lediglich betreut werden, so ist es nicht Aufgabe des*der Ärzt*in, diesen Betreuungsbedarf festzustellen. In so einem Fall können die Eltern lediglich an deren Dienstgeber verwiesen werden, mit dem eine allfällige Betreuungsfreistellung geklärt werden muss. Ein ärztliches Attest ist in so einem Fall jedenfalls nicht auszustellen.

   


   


Gesetzliche Regelungen für Gesichtsvisiere ab 7. November 2020

Gemäß Covid-19-Maßnahmenverordnung ist derzeit noch jede Schutzvorrichtung erlaubt, die den Mund- und Nasenbereich abdeckt. Darunter fallen auch Gesichtsvisiere.
Gemäß FAQ des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gilt ab 7. November 2020, dass ein Mund-Nasen-Schutz nicht nur Mund und Nase abdecken, sondern auch eng anliegen muss. Gesichtsvisiere erfüllen diese Bedingung nicht und dürfen nur noch in Ausnahmefällen anstelle eines eng anliegenden Mund-Nasenschutzes getragen werden.
Das Vorliegen eines Ausnahmegrundes muss durch ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden. Dazu zählen Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit ADHS, Asthma etc.). Diese Personen dürfen auch eine nicht eng anliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, wenn diese bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht. Sofern auch dies nicht zugemutet werden kann, gilt die MNS-Pflicht nicht. Im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind die Gründe der Inanspruchnahme der Ausnahme nachzuweisen (ärztliche Bestätigung notwendig).

Der Einsatz von Visieren als Teil der persönlichen Schutzausrüstung in Verbindung mit Atemschutzmasken, insbesondere bei aerosolproduzierenden Tätigkeiten, in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist weiterhin zulässig.

   


   


Relevante Informationen zu Corona - Covid-Testungen für Ärzt*innen und Ordinationspersonal - Ausgabe von Schutzausrüstungen

Alle relevanten Informationen zur Ausgabe von Schutzausrüstung an alle Wiener niedergelassenen Ärzt*innen, den SARS-Covid-19 Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal, zur Anmeldung von Covid-19 Verdachtsfällen durch niedergelassene Ärzt*innen, zu Covid-Informationen des Gesundheitsministeriums, zur Corona-Hotline der Wiener Ärztekammer +43/1/51501-1500 sowie Corona-Information der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) stehen Ihnen unter den jeweiligen Verlinkungen ebenfalls zur Verfügung.

FAQ zu Testungen
Die FAQ der Ärztekammer für Wien zu Testungen, Absonderung und Empfehlungen in Bezug auf Covid-Patientinnen und -Patienten bzw. Heimquarantäne finden Sie hier.

   


 

Fortbildung

   


Collegium Publicum "Benigne und maligne Darmerkrankungen" findet NUR ALS WEBINAR statt

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der verschärften Maßnahmen hat das Referat für ärztliche Fortbildung sich dazu entschlossen, das Collegium Publicum am 7. November 2020 NUR ALS WEBINAR abzuhalten.

Online können Sie hier teilnehmen.

Sie registrieren sich unter oben angeführtem Link mit Ihrem Vor- und Nachnamen und Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten dann auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN.
Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown. Ab Samstag, 7. November 2020, 9.00 Uhr kommen Sie dann direkt zum Webinar.
Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben. Das Programm finden Sie hier.

   


   


Vorträge Billrothhaus.TV

Teaser zur Veranstaltung "Was Sie schon immer über Labormedizin wissen wollten...".
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Service

   


Update zur Gratis-Grippeimpfaktion der Stadt Wien

Wir haben Ihnen hier in unseren FAQ zur Gratis-Grippeimpfaktion der Stadt Wien weitere Fragen zu nachfolgend angeführten Themen in gelb unterlegt beantwortet:

  • Gültigkeit Apothekenausgabescheine
  • Apothekenausgabescheine mit nur 25 STK Fluad
  • Nachbestellungen
  • Teilnahme Wohnsitzärzt*innen
  • Wer darf wen impfen? Aufhebung der Sonderfachbeschränkung.
   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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