Ausschreibungen August 2026
| Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
|---|---|---|---|
|
1110 Wien |
15.09.2026 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums im folgenden Zielgebiet ein: 1110 Wien Bewerbungen haben als Team von zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). In diesem Zusammenhang wird auch auf die speziellen Aufgaben des Versorgungsauftrages (z.B: Substitution) verwiesen, welche von den Bewerber*innen erbracht werden dürfen. Diesfalls sind die erforderlichen Nachweise über die zusätzliche Qualifikation einzubringen. Ebenso ist ein anwenderfreundliches Online-Terminbuchungssystem bereitzustellen und eine technische Anbindung an die Serviceangebote der Gesundheitsberatung 1450 zu gewährleisten. Für neu in Vertrag genommene PVE gilt eine Umsetzungsfrist bis spätestens Ende des ersten Quartals ab Invertragnahme. Grundsätzlich hat die Aufnahme des Ordinationsbetriebes einer Primärversorgungseinheit analog den Bestimmungen des Gruppenpraxengesamtvertrages binnen einer Frist von 18 Monaten ab Zustellung des Erstreihungsschreibens zu erfolgen, wobei aufgrund der Komplexität der Errichtung einer Primärversorgungseinheit, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenstellung der erforderlichen Berufsgruppen sowie die Standortfindung, diese Frist bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe auf etwa 24 Monate verlängert werden kann. Das erstgereihte Team hat regelmäßig auf Anforderung der Ärztekammer für Wien einen Statusbericht über den Stand der Umsetzung der PVE zu übermitteln. Als Richtwert für die Größe der PVE-Räumlichkeiten werden mindestens rund 300m2 empfohlen. Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE-Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der geplante Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Zu beachten ist, dass der geplante Standort der PVE im Falle einer Erstreihung ebenso gesondert durch den Invertragnahmeausschuss zu genehmigen ist. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 11. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 11. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. September 2026 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. |
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| Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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1210 Wien |
15.09.2026 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums im folgenden Zielgebiet ein: 1210 Wien Bewerbungen haben als Team von zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). In diesem Zusammenhang wird auch auf die speziellen Aufgaben des Versorgungsauftrages (z.B: Substitution) verwiesen, welche von den Bewerber*innen erbracht werden dürfen. Diesfalls sind die erforderlichen Nachweise über die zusätzliche Qualifikation einzubringen. Ebenso ist ein anwenderfreundliches Online-Terminbuchungssystem bereitzustellen und eine technische Anbindung an die Serviceangebote der Gesundheitsberatung 1450 zu gewährleisten. Für neu in Vertrag genommene PVE gilt eine Umsetzungsfrist bis spätestens Ende des ersten Quartals ab Invertragnahme. Grundsätzlich hat die Aufnahme des Ordinationsbetriebes einer Primärversorgungseinheit analog den Bestimmungen des Gruppenpraxengesamtvertrages binnen einer Frist von 18 Monaten ab Zustellung des Erstreihungsschreibens zu erfolgen, wobei aufgrund der Komplexität der Errichtung einer Primärversorgungseinheit, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenstellung der erforderlichen Berufsgruppen sowie die Standortfindung, diese Frist bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe auf etwa 24 Monate verlängert werden kann. Das erstgereihte Team hat regelmäßig auf Anforderung der Ärztekammer für Wien einen Statusbericht über den Stand der Umsetzung der PVE zu übermitteln. Als Richtwert für die Größe der PVE-Räumlichkeiten werden mindestens rund 300m2 empfohlen. Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE-Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der geplante Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Zu beachten ist, dass der geplante Standort der PVE im Falle einer Erstreihung ebenso gesondert durch den Invertragnahmeausschuss zu genehmigen ist. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 11. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 11. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. September 2026 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. |
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| Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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1220 Wien |
15.09.2026 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums im folgenden Zielgebiet ein: 1220 Wien Bewerbungen haben als Team von zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). In diesem Zusammenhang wird auch auf die speziellen Aufgaben des Versorgungsauftrages (z.B: Substitution) verwiesen, welche von den Bewerber*innen erbracht werden dürfen. Diesfalls sind die erforderlichen Nachweise über die zusätzliche Qualifikation einzubringen. Ebenso ist ein anwenderfreundliches Online-Terminbuchungssystem bereitzustellen und eine technische Anbindung an die Serviceangebote der Gesundheitsberatung 1450 zu gewährleisten. Für neu in Vertrag genommene PVE gilt eine Umsetzungsfrist bis spätestens Ende des ersten Quartals ab Invertragnahme. Grundsätzlich hat die Aufnahme des Ordinationsbetriebes einer Primärversorgungseinheit analog den Bestimmungen des Gruppenpraxengesamtvertrages binnen einer Frist von 18 Monaten ab Zustellung des Erstreihungsschreibens zu erfolgen, wobei aufgrund der Komplexität der Errichtung einer Primärversorgungseinheit, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenstellung der erforderlichen Berufsgruppen sowie die Standortfindung, diese Frist bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe auf etwa 24 Monate verlängert werden kann. Das erstgereihte Team hat regelmäßig auf Anforderung der Ärztekammer für Wien einen Statusbericht über den Stand der Umsetzung der PVE zu übermitteln. Als Richtwert für die Größe der PVE-Räumlichkeiten werden mindestens rund 300m2 empfohlen. Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE-Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der geplante Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Zu beachten ist, dass der geplante Standort der PVE im Falle einer Erstreihung ebenso gesondert durch den Invertragnahmeausschuss zu genehmigen ist. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 11. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 11. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. September 2026 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. |
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| Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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1230 Wien |
15.09.2026 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums im folgenden Zielgebiet ein: 1230 Wien Bewerbungen haben als Team von zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). In diesem Zusammenhang wird auch auf die speziellen Aufgaben des Versorgungsauftrages (z.B: Substitution) verwiesen, welche von den Bewerber*innen erbracht werden dürfen. Diesfalls sind die erforderlichen Nachweise über die zusätzliche Qualifikation einzubringen. Ebenso ist ein anwenderfreundliches Online-Terminbuchungssystem bereitzustellen und eine technische Anbindung an die Serviceangebote der Gesundheitsberatung 1450 zu gewährleisten. Für neu in Vertrag genommene PVE gilt eine Umsetzungsfrist bis spätestens Ende des ersten Quartals ab Invertragnahme. Grundsätzlich hat die Aufnahme des Ordinationsbetriebes einer Primärversorgungseinheit analog den Bestimmungen des Gruppenpraxengesamtvertrages binnen einer Frist von 18 Monaten ab Zustellung des Erstreihungsschreibens zu erfolgen, wobei aufgrund der Komplexität der Errichtung einer Primärversorgungseinheit, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenstellung der erforderlichen Berufsgruppen sowie die Standortfindung, diese Frist bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe auf etwa 24 Monate verlängert werden kann. Das erstgereihte Team hat regelmäßig auf Anforderung der Ärztekammer für Wien einen Statusbericht über den Stand der Umsetzung der PVE zu übermitteln. Als Richtwert für die Größe der PVE-Räumlichkeiten werden mindestens rund 300m2 empfohlen. Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE-Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der geplante Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Zu beachten ist, dass der geplante Standort der PVE im Falle einer Erstreihung ebenso gesondert durch den Invertragnahmeausschuss zu genehmigen ist. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 11. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 11. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. September 2026 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. |
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