Erste Hilfe Kurse
Ermächtigung zur Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen
Für die Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 Führerscheingesetz (FSG) in Verbindung mit § 6 Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) sowie gemäß § 26 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und § 40 Arbeitsstättenverordnung (AStV) ist eine Ermächtigung der Ärztekammer für Wien erforderlich.
So erhalten Sie Ihre Ermächtigung
Bitte übermitteln Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular an die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien. Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die offizielle Ermächtigung zur Durchführung der genannten Erste-Hilfe-Kurse.
Mit der Ermächtigung erhalten Sie außerdem:
- die Vorlagen für die Teilnahmebestätigungen, die an die Kursteilnehmer*innen auszustellen sind,
- sowie eine Kopie Ihrer Ermächtigung, die jeder Teilnahmebestätigung beizulegen ist.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung der Ermächtigung und die Durchführung der Erste-Hilfe-Kurse ist ein aufrechtes Notarztdiplom.
Kontakt
Bernadette Butzendobler
Sachbearbeiterin