Aufgrund der heute in Medien kolportierten Meldungen über eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien im anhängigen Rechtsstreit zwischen der Ärztekammer für Wien und Lifebrain gibt die Ärztekammer für Wien folgende Stellungnahme ab:
Ambulatorien dürfen nur dann ohne Bedarfsprüfung gegründet werden, wenn sie keine sozialversicherungsrechtlich verrechenbaren Leistungen anbieten. Bei dem aktuellen Erkenntnis hat das Veraltungsgericht Wien, entgegen der Rechtsauffassung der Ärztekammer, nun erstinstanzlich entschieden, dass die Durchführung von PCR-Tests keine sozialversicherungsrechtlich verrechenbaren Leistungen darstellen und somit die Durchführung einer Bedarfsprüfung ausbleiben konnte. Dazu prüft derzeit die Ärztekammer den Gang zum Höchstgericht, da die Sozialversicherungen bekanntlich PCR-Tests seit Anfang dieses Jahres auch kostenmäßig übernehmen.
Nicht in dem Verfahren behandelt wurde die - aus Patientensicht wesentlich wichtigere - Frage, auf welcher Grundlage Lifebrain zur Erbringung ärztlicher Leistungen in Österreich überhaupt berechtigt war. Das Verfahren ist anhängig.
Unabhängig davon, wie die Verfahren ausgehen, wird sich die Ärztekammer für Wien selbstverständlich weiterhin mit allen rechtlichen Möglichkeiten zu Wehr setzen, damit die ambulante Versorgung weder von der Stadt Wien noch von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) künftig an ausländische Konzerne verkauft wird.
Die französische Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, wonach Mitarbeiter*innen im Gesundheits- und Pflegebereich verpflichtet gegen das Coronavirus geimpft sein müssen. In einigen Bundesländern in Österreich werden neue Mitarbeiter*innen im Gesundheitsbereich nur aufgenommen, wenn sie geimpft sind. Das sei vertretbar, denn es ist absolut notwendig, dass das Spitalspersonal durchgeimpft ist, heißt es seitens der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Wer in einem vulnerablen Bereich wie dem Gesundheitsbereich arbeitet, für den sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, sich auch gegen alle impfbaren Erkrankungen, wie auch COVID-19, impfen zu lassen, und damit sowohl die Patient*innen als auch die Kolleg*innen zu schützen. Mehr
In dieser neuen Version der Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG) vom 27. Juli 2021 finden Sie unter anderem Aktualisierungen zu folgenden Themen (Achtung: In der Punktation handelt es sich nur um Auszüge aus dem Dokument. Für umfassende Informationen lesen Sie bitte das gesamte Dokument):
Einsatz von Impfstoffen (Seite 5)
Derzeit sind in Österreich zwei mRNA-Impfstoffe ab dem vollendeten 12. Lebensjahr (Comirnaty von /BioNTech/Pfizer und Spikevax von Moderna sowie zwei Vektor-Impfstoffe ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Vaxzevria von AstraZeneca und COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen) zugelassen. Die Impfstoffe können laut Empfehlung in allen Personengruppen unter Berücksichtigung der Fachinformation eingesetzt werden.
Kinder und Jugendliche (Seite 13)
Zulassungsstudien der mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren haben gezeigt, dass die Impfstoffe in der Prävention von symptomatischen, im Labor bestätigten COVID-19 Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren sicher und hoch effektiv sind. Comirnaty von Pfizer wurde bereits Ende Mai 2021 für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen, Spikevax von Moderna am 23. Juli 2021. Wie bei Erwachsenen können auch bei Personen dieser Altersgruppe nach einer COVID-19-Impfung Impfreaktionen auftreten, die gewöhnlich nur wenige Tage anhalten. Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen werden bei Kindern und Erwachsenen weiter nicht nur im Rahmen des europäischen Pharmakovigilanzsystems, sondern auch weltweit genau beobachtet. Comirnaty wurde in der Altersgruppe der 12-15-Jährigen in den USA und Kanada bis Ende Juli 2021 schon mehrere Millionen Mal angewendet und es gibt bis dato keine Hinweise auf Sicherheitsbedenken.
Impfung nach PCR-bestätigter SARS-CoV-2-Infektion (Seite 17)
Kommt es im Intervall zwischen der 1. Dosis und der 2. Dosis zu einer Labor-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion (PCR-Test), ist die 2. Dosis ab ca. 4 Wochen nach Infektion oder Erkrankung empfohlen (nach Genesung) (off-label).
Impfreaktionen, Nebenwirkungen und Hintergrundmorbidität (Seite 18)
Auszüge aus der längeren Passage:
Fälle von Myokarditis und Perikarditis wurden in sehr seltenen Fällen hauptsächlich innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung mit den COVID-19 mRNA Impfstoffen Comirnaty und Spikevax beobachtet, und zwar häufiger nach der zweiten Dosis und bei jüngeren Männern.
In Zusammenhang mit Vektorimpfstoffen wurde sehr selten in den ersten Tagen nach der Impfung über das Auftreten eines Kapillarlecksyndroms ("capillary-leak-syndrome", CLS) berichtet. Ein bekanntes CLS in der Vorgeschichte stellt eine Gegenanzeige für diese Impfstoffe dar. Ebenso wurde sehr selten ein Auftreten eines Guillain-Barré-Syndroms nach Impfung beobachtet.
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Die Ärztekammer für Wien und die Erste Bank laden zum Informationsabend "Praxisniederlegung - Tipps für die reibungslose Beendigung Ihrer Ordination". Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Bitte melden Sie sich hier online an.
Anmeldeschluss ist der 21. September 2021.
Aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl berücksichtigen wir die Anmeldungen in Reihenfolge ihres Einganges. Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte beachten Sie die dann gültigen Hygienevorschriften der Ärztekammer für Wien.
"Praxisniederlegung - Tipps für die reibungslose Beendigung Ihrer Ordination"
Datum/Zeit: Dienstag, 28. September 2021, Beginn: 19.00 Uhr Ort: Erste Campus, 1100 Wien, Am Belvedere 1
Am Mittwoch, 21. Juli 2021, lud die Ärztekammer für Wien zur medizingeschichtlichen Führung "Von der Hohen Warte zu den Heiligenstädter Badequellen". Alle Fotos zur Veranstaltung können Sie hier sehen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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