Ärztekammer für Wien: Resolution zur Gesundheitsreform
Sorge um die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Österreich – Steinhart: „Wir müssen alles unternehmen, um eine Ökonomisierung der Medizin in Österreich zu verhindern“
Der Vorstand der Ärztekammer für Wien hat gestern, Dienstag, eine Resolution zu der im Ministerrat am 22. November 2023 beschlossenen Gesundheitsreform verabschiedet, die der Sorge Ausdruck verleiht, dass Teile der Reform die ambulante Gesundheitsversorgung in Österreich durch die potenzielle Einflussnahme internationaler Konzerne bedrohen. Ärztekammerpräsident Johannes Steinhart fordert angesichts der Entwicklung in Deutschland, wo gewinnorientierte Konzerne bereits die intra- und extramurale Versorgung übernommen haben, „eine Verpflichtung, alles zu unternehmen, um eine ähnliche Ökonomisierung der Medizin in Österreich zu verhindern.“
„Die Ärztekammer für Wien appelliert deshalb an die Bundesregierung und alle Abgeordneten des National- und Bundesrats, sicherzustellen, dass bei der bundesweiten Versorgung insbesondere im ambulanten Bereich zukünftig weiterhin ausschließlich die Interessen der Patientinnen und Patienten und nicht Renditeerwartungen internationaler Konzerne entscheiden“, heißt es unter anderem in der Resolution. Für Steinhart ist klar, dass dies nur durch freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte in Einzel- und Gruppenpraxen erfolgen kann, denn „nur hier besteht ein Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten zu ihren Patientinnen und Patienten, das auch schon bisher eine optimale Gesundheitsversorgung garantiert hat“.
In Deutschland etwa gebe es intensive Bemühungen des deutschen Gesundheitsministers Lauterbach im Kampf gegen diesen Trend. „Die Erfahrungen in Deutschland verdeutlichen, dass eine solche Entwicklung negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten hat“, stellt die Ärztekammer für Wien in der Resolution fest.
Dass nun durch die beschlossene Gesundheitsreform die Gründung von Ambulatorien deutlich erleichtert und dadurch internationalen Konzernen der Einstieg in den „Gesundheitsmarkt“ ermöglicht werde, habe nicht nur Auswirkungen auf den niedergelassenen Bereich. „Im Interesse unserer Patientinnen und Patienten müssen wir die Folgen einer Konzernisierung der Medizin vehement ansprechen. (…) Wir weisen explizit darauf hin, dass die von internationalen Konzernen dominierte ambulante Gesundheitsversorgung durch Konkurrenzierung und ‘Aufkaufen des Marktes’ mit dem Ziel, regionale Monopole entstehen zu lassen, nicht nur die freiberuflichen Ärztinnen und Ärzte in Einzel- und Gruppenpraxen bedroht, sondern auch einen negativen Einfluss auf die Motivation der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern hat“, so der Wortlaut der Resolution.
Konkret appelliert der Vorstand der Ärztekammer für Wien mittels Resolution an alle Abgeordneten, „im Rahmen des Gesundheitsausschusses eine Änderung der geplanten FAG-Begleitgesetze zu beschließen, die sicherstellt, dass die Sozialversicherung nur Verträge mit Ambulatorien abschließen kann, wenn zuvor alle Anstrengungen unternommen wurden, die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sicherzustellen. Dieser Vorrang der bewährten Versorgung im ambulanten Bereich in einer direkten Arzt-Patienten-Beziehung, ohne ökonomische Einflüsse Dritter, hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen und über Jahrzehnte die gesundheitliche Versorgung der in Österreich lebenden Menschen sichergestellt.“
(S E R V I C E – Die gesamte Resolution des Vorstands der Ärztekammer für Wien können Sie online hier einsehen.)
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