null Ärztekammer Wien mit Resolution an Gesundheitsausschuss: Konzernmedizin verhindern!

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Ärztekammer Wien mit Resolution an Gesundheitsausschuss: Konzernmedizin verhindern!

Ärztekammer-Präsident Steinhart: „Wir appellieren an alle Abgeordneten des Gesundheitsausschusses, heute eine Änderung der geplanten FAG-Begleitgesetze zu beschließen"

Mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz, das heute im Gesundheitsausschuss behandelt wird, werden freiberufliche Ärztinnen und Ärzte, vor allem Kassenärztinnen und Kassenärzte, einer massiven Gefahr ausgesetzt, da sowohl durch die Bestimmungen im Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KakuG) als auch im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) die Gründung von gewinnorientierten Ambulatorien als auch von Kassenambulatorien erleichtert wird. Im ASVG entfällt die Einvernehmensbestimmung mit der regionalen Ärztekammer bei Kassenambulatorien – das heißt: die Krankenkassen können ihre eigenen Vertragspartner nach eigenem Gutdünken ersetzen und mit Versichertengeldern ihre Vertragspartner konkurrenzieren, ohne dass diese gesetzlich geschützt sind. Weiters wird im KakuG die Gründung von Ambulatorien massiv vereinfacht, indem die Kriterien für die Bedarfsprüfung herabgesetzt werden, andererseits wird der Ärztekammer die Parteistellung im Bedarfsprüfungsverfahren genommen, sodass diese Verfahren vollkommen intransparent nach regionalen Einflüssen durch die Länder allein entschieden werden

„Die Ärztekammer für Wien ist tief besorgt über diese Entwicklung in Richtung Konzernmedizin, die schon in vielen europäischen Ländern – z.B. Deutschland – negative Folgen gebracht hat. Die deutsche Bundesregierung hat gerade erst versucht, die negative Entwicklung für die Patientinnen und Patienten gegen die Konzerne zu stoppen. Auch Österreich muss endlich handeln und diese Gefährdung für unser Gesundheitssystems abwenden. Ich appelliere an alle Abgeordneten des Gesundheitsausschusses rasch eine Abänderung herbeizuführen“, sagt der Präsident der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Johannes Steinhart.

Konkret appelliert der Vorstand der Ärztekammer für Wien mittels Resolution an alle Abgeordneten, „im Rahmen des Gesundheitsausschusses eine Änderung der geplanten FAG-Begleitgesetze zu beschließen, die sicherstellt, dass die Sozialversicherung nur Verträge mit Ambulatorien abschließen kann, wenn zuvor alle Anstrengungen unternommen wurden, die Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sicherzustellen. Dieser Vorrang der bewährten Versorgung im ambulanten Bereich in einer direkten Arzt-Patienten-Beziehung, ohne ökonomische Einflüsse Dritter, hat sich als äußerst erfolgreich erwiesen und über Jahrzehnte die gesundheitliche Versorgung der in Österreich lebenden Menschen sichergestellt.“

„Nur mit dieser Ergänzung wird schlussendlich sichergestellt, dass weiterhin der niedergelassene Bereich – von PVE in Form von Gruppenpraxen über Gruppenpraxen bis hin zu Einzelordinationen - zu priorisieren ist und damit die beste Versorgung der Patientinnen und Patienten sichergestellt wird“, sagt Steinhart abschließend.