null Ärztekammer Wien: Präsident Steinhart dankt MA40 als Aufsichtsbehörde für rasche Entscheidung

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Ärztekammer Wien: Präsident Steinhart dankt MA40 als Aufsichtsbehörde für rasche Entscheidung

Die Ärztekammer für Wien teilt mit, dass in der Sitzung vom 15. September 2023 auf Anordnung der MA40 als Aufsichtsbehörde keine rechtsgültigen Beschlüsse gefasst wurden.

Diese Entscheidung wurde getroffen, da das „tumultartige“ Zustandekommen der besagten Sitzung, an welcher 16 von 30 Mandatarinnen und Mandataren der Kurie von 6 unterschiedlichen Fraktionen teilgenommen hatten, ohne die Sitzungsführung durch Vizepräsident Erik Huber nicht korrekt war.

Präsident Johannes Steinhart drückt seine Anerkennung für die schnelle und umsichtige Entscheidung der MA40 aus, die er in dieser Form erwartet hat. Eine in der Kuriensitzung gewählte Mandatarin wurde vom Präsidenten im Vorstand vier Tage später nicht als stimmberechtigt geführt, um die Sitzung rechtlich sicher zu gestalten.

Bereits für Montag, den 09. Oktober, ist die nächste außerordentliche Kuriensitzung anberaumt, um die offenen Anträge zu erörtern und abzuarbeiten. Diese Sitzung wurde von den Initiatorinnen und Initiatoren der aufgehobenen Sitzung beantragt.

Zudem wurde bekannt, dass die MA40 die Einleitung von Amtsenthebungsverfahren gegen Mitglieder des Präsidiums prüft. Auch für diese Initiative bedankt sich Präsident Steinhart ausdrücklich. Er betont, dass die Handlungsfähigkeit der Ärztekammer für Wien nur dann gewährleistet werden kann, wenn sich die Sitzungsführung strikt an die Geschäftsordnung und an geltende Gesetze hält. Steinhart ist überzeugt, stets korrekt gehandelt zu haben.

Die Anzeige gegen Huber aufgrund der vermutlich rechtswidrigen Freigabe von 10.000 Euro ohne die Zustimmung durch den Finanzreferenten liegt ebenfalls zur Prüfung bei der MA40 als Aufsichtsbehörde vor. Als Präsident der Ärztekammer für Wien setzt sich Steinhart für Transparenz, Rechtmäßigkeit und eine strikte Einhaltung der vorgegebenen Regularien ein, um die Integrität und Funktionsfähigkeit der Institution zu gewährleisten.