null Patientenanwaltschaften: Schwerwiegende Vorwürfe gegen AUVA

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Patientenanwaltschaften: Schwerwiegende Vorwürfe gegen AUVA

„Patientinnen und Patienten des UKH Lorenz Böhler werden im Regen stehen gelassen“ – Klare Kommunikation gefordert

Sowohl die Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft als auch der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien äußern schwerwiegende Vorwürfe in Richtung AUVA. Entgegen der Zusagen der AUVA könne derzeit nämlich von einer – wenn auch nur kurzfristigen – Aufrechterhaltung eines „Normalbetriebs“ im UKH Lorenz Böhler keinesfalls die Rede sein. Vielmehr erhielten Patientinnen und Patienten Operationsabsagen, ohne aber einen neuen Termin genannt zu bekommen.

Dazu komme, dass Patientinnen und Patienten, die bereits im Lorenz Böhler operiert wurden und nun eine Folgeoperation benötigten – beispielsweise eine Plattenentfernung – vom Traumazentrum Meidling abgelehnt würden, und auch andere Spitäler in Wien weigerten sich aktuell, die entsprechenden Behandlungen fortzusetzen. Darauf verwies der Wiener Pflege- und Patient*innenanwalt Gerhard Jelinek, der eine „massive Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch bedingt durch das katastrophale Kommunikationsverhalten der AUVA“, ortet.

Ähnlich argumentiert auch der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, Thomas Holzgruber, der durch die plötzliche und unerwartete Schließung des UKH Lorenz Böhler eine „fatale Minderversorgung von Patientinnen und Patienten in Wien“ sieht – die Betroffenen seien sprichwörtlich „im Regen stehen gelassen worden“. Aus seiner Sicht stellt die aktuelle Situation ein Organisationsverschulden seitens der AUVA dar, womit Patientinnen und Patienten, deren Behandlung sich verzögert, berechtigt seien, Schadenersatzansprüche, also Schmerzengeld, allenfalls Behandlungskosten in Privatspitälern etc., gegen den Spitalsträger, also die AUVA, geltend zu machen. Diese treffe schließlich eine Leistungsverpflichtung, „der momentan einfach nicht entsprochen wird“.

Die Wiener Pflege- und Patient*innenanwaltschaft sowie der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien fordern daher von der AUVA, dass Patientinnen und Patienten, die bereits Behandlungszusagen, wie Operationszusagen und Ähnliches, erhalten haben, proaktiv informiert werden, ob die Termine nun aufrecht bleiben, und falls nicht, wann, wo und durch wen die Behandlung fortgesetzt werde. Zudem regen sie eine rasche Unterstützung der Patientinnen und Patienten für Ersatztermine für abgesagte Operationen seitens der AUVA, einen Entschädigungsfonds sowie die Einrichtung einer Hotline an, um so „eine rasche und klare Kommunikation der geplanten Absiedelungsschritte, also welche Bereiche des UKH Lorenz Böhler noch und wie lange in Betrieb sind, welche Kapazitäten wohin verlagert werden und wie es in der Folge mit dem Ambulanz und dem OP-Betrieb aussieht, zu gewährleisten“.