Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Wie berichtet, wurde eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) in Auftrag gegeben, um die Interessen und Pflichten der niedergelassenen Ärzt*innen zu schützen, die im Rahmen der Ambulanten Leistungs- und Diagnosendokumentation die datenschutzrechtlichen Verantwortlichen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten sind.
Das Ergebnis: Hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, wobei Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos aktuell nicht denkbar sind.
Angesichts dieses Ergebnisses wurden auf ÖÄK-Ebene Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) geführt und die Nachbesserung der legistischen Vorgaben und Prozesse gefordert.
Leider müssen wir Sie über eine Haltung des BMASGPK in Kenntnis setzen, die fassungslos macht: Das BMASGPK teilt die Bedenken hinsichtlich der DSFA-Ergebnisse nicht und hält an der gesetzlichen Verpflichtung ab dem 1. Juli 2026 unverändert fest.
Als Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien können wir die Verweigerung des Ministeriums, hier essenzielle Verbesserungen herzustellen, nicht akzeptieren. Die Kurie niedergelassene Ärzte wird weiterhin auf ein Einlenken des Ministeriums pochen. Weitere Maßnahmen folgen. Wir halten Sie darüber am Laufenden.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
ÖÄK-Schreiben vom 18. Mai 2026
Datenschutz-Folgenabschätzung
Anlage 1 zur Datenschutz-Folgenabschätzung
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mmmZGlnaXRhbDRvcmRpQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.
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