null Anpassung der Sonderrichtlinie zur Lehrpraxisförderung ab 2024
Presseaussendung

 

An: alle Ärzt*innen mit Lehr(gruppen)praxis Berechtigung

Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Die Ärztekammer für Wien darf Sie darüber informieren, dass aufgrund der geänderten Sonderrichtlinie Lehrpraxisförderung für Förderanträge mit Beginn der Lehrpraxis ab 1. Jänner 2024 der prozentuelle Kostenanteil für Lehrpraxisinhaber*innen auf 18% angehoben wurde. 
Daraus ergibt sich folgende Kostenverteilung: 

  • Bund 27,33 % 
  • Sozialversicherung 27,33 % 
  • Länder 27,33 % 
  • Lehr(gruppen)praxisinhaber*innen 18 % 

Für Sie als Lehrpraxisinhaber*in bedeutet das, dass Sie ab 1. Jänner 2024 eine Förderung von 82% statt bisher 85% erhalten.

Mit kollegialen Grüßen

Helmut Steinbrecher 
Leiter des Referats Lehrpraxis

Johannes Steinhart
Präsident