null Brustkrebsfrüherkennungsprogramm – Neuerungen Radiologie ab 1. Jänner 2023

  

  Presseaussendung

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen

Von: Kurie niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Seit 1. Jänner 2023 gelten im Rahmen des Brustkrebsfrüherkennungsprogramms (BKFP) neue Regelungen. Diese sehen im Wesentlichen Folgendes vor:

  1. Erweiterung der Altersgrenze bis zum 75. Lebensjahr 
  2. Einsatz der Tomosynthese 
  3. Schrittweise Anpassung der radiologischen Tarife bis 2029 
  4. Änderung der Anlage 1 über die technische Qualitätssicherung 

Sämtliche Änderungen gelten für Versicherte der ÖGK, BVAEB und SVS. Mit der KFA Wien werden dazu noch Gespräche geführt.

Ad 1.) Erweiterung der Altersgrenze bis zum 75. Lebensjahr
Bisher galt bei der aktiven Einladung zum BKFP das 70. Lebensjahr als obere Altersgrenze. Diese wurde nun auf das vollendete 75. Lebensjahr erweitert. 
Die Möglichkeit des Opt-in ab dem 41. Lebensjahr bzw. ab dem 76. Lebensjahr bleibt selbstverständlich bestehen.

Ad 2.) Einsatz der Tomosynthese
Als Alternative zur 2D-Mammografie kann die Tomosynthese im BKFP eingesetzt werden. 
Für 2023 und 2024 wurde zur Förderung der Tomosynthese ein Tarifzuschlag in Höhe von EUR 1,- vereinbart. Die Abrechnungsposition wurde bei der Sozialversicherung mehrmals urgiert und wird nach Bekanntgabe nachgereicht.
Die bislang optionale Dokumentation von Tomosynthese-Untersuchungen wird in Zukunft verpflichtend. Wir werden Sie über den Zeitpunkt des Eintretens dieser Verpflichtung noch gesondert informieren.

Ad 3.) Schrittweise Anpassung der radiologischen Tarife bis 2029
Bis 2029 erfolgt eine schrittweise Anpassung der radiologischen Tarife, die in den einzelnen Bundesländern aktuell unterschiedlich sind, hin zu einem bundesweit einheitlichen Tarif.
Details dazu finden Sie hier

Ad 4.) Änderung der Anlage 1 über die technische Qualitätssicherung
Die bisherige Anlage 1„Technische Qualitätssicherung im Österreichischen Brustkrebsfrüherkennungsprogramm“ wird durchdiese Version ersetzt.
Des Weiteren möchten wir Sie informieren, dass Fachärzt*innen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Ärzt*innen für Allgemeinmedizin im Rahmen des BKFP Brustkrebs-Risiko-Beratungen durchführen und abrechnen dürfen.

Weitere Informationen enthält die 3. Zusatzvereinbarung zum 2. Zusatzprotokoll zum Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2022.

Wir möchten festhalten, dass die Fachgruppe Radiologie Wien aus folgenden Gründen gegen diesen bundesweiten Beschluss gestimmt hat:

  • Die Honorarvereinbarung ist angesichts der aktuellen Inflationsrate völlig unzureichend.
  • Die Abgeltung des enormen Zusatzaufwandes bei der Tomosynthese mit einem Zuschlag von EUR 1,- ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.
  • Das Nichteinbeziehen der Zuweiser*innen sowie die resultierende Haftung der Radiolog*innen sind weitere Kritikpunkte.

 



Mit kollegialen Grüßen
 

Friedrich Vorbeck
Fachgruppenobmann Radiologie

Erik Randall Huber
Vizepräsident
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident