BVAEB Honorarabschluss 2025/2026
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An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen
Von: Kurie niedergelassene Ärzte

BVAEB Honorarabschluss 2025/2026
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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass zwischen Österreichischer Ärztekammer und BVAEB für den Zeitraum 2025/2026 folgender Honorarabschluss vereinbart werden konnte:
- Tariferhöhung um 5 % ab 1. April 2026*
- Einmalzahlung in Höhe von 1,5 % der individuellen kurativen Honorarsumme des Leistungszeitraums 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2025 für jene Ärzt*innen, die per 31. Dezember 2025 in einem Einzelvertragsverhältnis mit der BVAEB standen*
Die Auszahlung erfolgt Ende Februar.
*Ausgenommen hiervon ist die Fachgruppe Labor. Für diese Fachgruppe wird einerseits eine Überarbeitung des Laborkatalogs bis 31. März 2026 angestrebt. Andererseits wird rückwirkend ab 1. Jänner 2026 für den Abschnitt D. Medizinisch-diagnostische Laboratoriumsuntersuchungen durch Fachärzte für medizinisch-chemische Labordiagnostik und Fachärzte für Mikrobiologie und Serologie die Leistung „Fecal Immunochemical Tests (FiT)“ mit der Positionsnummer 7.06 zu 5,0 Punkten eingeführt.
Für das Fach Allgemeinmedizin wird rückwirkend mit 1. Jänner 2026 die Leistung „First Line Sonographie“ mit der Positionsbezeichnung US 12 zu einem Tarif in Höhe von EUR 34,15 eingeführt. Im Falle von bestehenden Sondervereinbarungen im Bereich der Sonographie ist in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten:
- Die BVAEB wird die Weiterverrechnung von Sonographien auf Basis von mit Vertragsärzt*innen für Allgemeinmedizin zum 31. Dezember 2025 bestehenden Sonderverrechnungsvereinbarungen akzeptieren. Ein paralleles Abrechnen von Leistungen der Sonderverrechnung und der First-Line-Sonographie ist jedoch nicht möglich. Die erstmalige Verrechnung einer First-Line-Sonographie wird von der BVAEB als Umstieg gewertet. Die Vorlage von Geräte- und Ausbildungsnachweisen ist im Zuge dieses Umstiegs nicht erforderlich. Ein erneuter Wechsel zurück in die Sonderverrechnungsvereinbarung ist nicht möglich.
- Im Falle der Weiterverrechnung nach Sonderverrechnungsvereinbarung: Der Umfang der Sonderverrechnungsvereinbarung bleibt bestehen und wird künftig nicht ausgeweitet. Die First-Line-Sonographie kann nicht verrechnet werden. Von der Sonderverrechnungsvereinbarung nicht umfasste Untersuchungsregionen können nicht privat verrechnet werden. Ein Umstieg auf die Verrechnung der First-Line-Sonographie (anstelle der von der Sonderverrechnungsvereinbarung umfassten Leistungen) ist jederzeit möglich.
- Neue Sonderverrechnungsvereinbarungen werden von der BVAEB nicht abgeschlossen.
Den BVAEB-Abschluss im Detail finden Sie in diesem ÖÄK-Schreiben sowie im 8. Zusatzübereinkommen, das wir nach Unterzeichnung auf unserer Homepage veröffentlichen.
Zusätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass weiterhin die Verordnung und Abgabe von Paxlovid bei symptomatischen Risikopatient*innen bei der BVAEB über die Abrechnungspositionen COVT4 und COVAS abrechenbar ist.
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Mit kollegialen Grüßen
Kambiz Modarressy
Co-Referent HBS4Ordi
Gabriela Seher
Co-Referentin HBS4Ordi
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
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Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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