null COVID-19 Therapeutika: Aufklärung und Honorierung sowie Verrechenbarkeit von Antigentestungen für Risikopatient*innen ab 1. September 2022
Presseaussendung An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen mit Verträgen zur Sozialversicherung
Von: Kurie niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Wir dürfen Sie hiermit über wichtige neue COVID-19-Maßnahmen im niedergelassenen Bereich informieren, die zwischen Österreichischer Ärztekammer (ÖÄK) und Bundesministerium für Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) vereinbart wurden. Gemeinsam mit einer in Ausarbeitung befindlichen Informationskampagne für Ordinationen und Schulen über Covid-19 Prävention und Behandlung, sollen folgende Begleitmaßnahmen in niedergelassenen Vertragsordinationen mit 1. September 2022 umgesetzt werden:

1. Honorierung der Aufklärungsgespräche über COVID-19 Therapeutika durch niedergelassene Vertragsärzt*innen

Niedergelassene Vertragsärzt*innen, die ihre Patient*innen über COVID-19 Therapeutika aufklären, erhalten ab 1. September 2022 für den Mehraufwand der Covid Medikamente Aufklärungsgespräche (Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Risikostellung) EUR 12,- zusätzlich; zusätzlich ohne, dass sie eine zusätzliche Leistung erbringen müssen. Auch wenn andere Leistungen limitiert sind, sind diese Gespräche unlimitiert möglich.
Dabei gilt:

  • Sie rechnen die Krankenbehandlung mit den üblichen Kassenpositionen (therapeutische Aussprache, Heilmitteberatungsgespräch) wie gewöhnlich ab und können darüber hinaus pro Aufklärungsgespräch zu COVID-19-Therapeutika die neue Leistungsposition „COVAG“ in Höhe von EUR 12,- abrechnen; zusätzlich ohne, dass sie eine zusätzliche Leistung erbringen müssen. Auch wenn andere Leistungen limitiert sind, sind diese Gespräche unlimitiert möglich.
  • Diese Position ist unabhängig von einer allfälligen Medikamentenverordnung verrechenbar und kann bei prophylaktischer Aufklärung als auch bei Aufklärung eines positiv getesteten Falles verrechnet werden.
  • Es besteht ausdrücklich der Wunsch, dass Patient*innen präventiv über COVID-19 Therapeutika aufgeklärt und angeleitet werden, wie Sie sich im Falle einer Erkrankung dahingehend verhalten sollen.
  • Risikopatient*innen soll besondere Beachtung geschenkt werden.
  • Dies gilt für Versicherte der ÖGK, BVAEB und SVS. Regelungen zur KFA befinden sich in Abklärung und werden in Kürze nachgereicht.
  • Im wahlärztlichen Bereich sind aktuell keine Direktverrechnungen mit den Kassen oder Kostenrückerstattungen für Patient*innen für die Pos. COVAG möglich; andere Leistungen in Zusammenhang mit einer Beratung zu Covid Medikamanten werden im üblichen Weg rückersetzt – wir bemühen uns weiter, auch für Patient*innen von Wahlärzt*innen eine Lösung zu finden!

 

2. Verrechenbarkeit von Antigentestungen für Risikopatient*innen ohne Symptomatik durch Vertragsärzt*innen

Niedergelassene Vertragsärzt*innen können ab 1. September 2022 Risikopatient*innen im Rahmen des Arztbesuches auch bei Nichtvorliegen von COVID-19-Symptomen mittels Antigentests im Sinne eines beschränkten Screenings testen und diese Leistung verrechnen. Als Risikopatient*innen gelten Personen, die

  • einer Risikogruppe im Sinne der COVID-19 Risikogruppenverordnung angehören, oder/bzw.
  • an Diabetes mellitus erkrankt sind, oder
  • einen BMI >= 30 aufweisen, oder
  • das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Weiters zu beachten sind folgende Punkte:

  • Für die Testung können analog zur Testung von symptomatischen Personen EUR 25,-- pro zu testender Person mit der Sozialversicherung abgerechnet werden.
  • Hierfür wird die Leistungsposition „COVTE" zur Verfügung stehen.
  • Dies gilt für Versicherte der ÖGK, BVAEB und SVS.
    Regelungen zur KFA befinden sich in Abklärung und werden nachgereicht.
  • Im wahlärztlichen Bereich sind aktuell keine Direktverrechnungen mit den Kassen oder Kostenrückerstattungen für Patient*innen möglich – wir bemühen uns weiter, auch für Patient*innen von Wahlärzt*innen eine Lösung zu finden!

Die Softwarehersteller*innen wurden über die neuen Leistungspositionen „COVAG“ und „COVTE“ informiert.

Die Rahmenbedingungen für Testungen von symptomatischen Patient*innen bleiben unberührt und gelten vorerst bis Jahresende.

Mit kollegialen Grüßen

Erik Randall Huber
Vizepräsident
Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart 
Präsident