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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Die Fachgruppe für Kinder- und Jugendheilkunde darf Sie über den Eltern Kind Pass informieren.
Ab 1. Oktober 2026 gelten die neuen EKP-Inhalte. Dazu wird zunächst ein Beiheft im Format des bisherigen gelben EKP verwendet. Das Format des Beiheftes entspricht jenem des gelben MKP/EKP.
Die Auslieferung der Beihefte erfolgt am 21. September 2026 an die jeweiligen Landesstellen, von dort obliegt die Weiterverteilung den Ländern. Wie es weitergeht, wenn die ca. 40.000 noch vorhandenen EKP „aufgebraucht“ sind, ist noch unklar (weiterhin EKP + Beiheft wie ab 1. Oktober 2026 oder NEU-Auflage des (Papier-) EKP mit den integrierten neuen Inhalten.
Die für den eEKP vorgesehenen „verbindlichen“ Inhalte sind auch in der Papiervariante verbindlich. Dies wird mit dem ab 1. Oktober 2026 erhöhten Honorar begründet.
Im eEKP nicht verbindliche Untersuchungen/Erhebungen sind auch auf Papier NICHT verbindlich.
Für uns sind das v.a. die Winkelangaben beim Hüftultraschall sowie die im Beiheft abgebildete Erhebung psychosozialer Belastungen mittels PHQ-2.
Die EKP-Homepage geht am 21. September 2026 in Betrieb. Dort können dann auch die PSY-Fragebögen abgerufen werden – der PHQ-2 ist aber für uns nicht verbindlich.
Mit kollegialen Grüßen
Peter Voitl
Fachgruppenobmann
Johannes Steinhart
Präsident
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