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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
In diesem Schreiben informierte das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) über das neue Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm. Nachdem hier leider wesentliche Fragen unbeantwortet geblieben sind, wurden diese an das Ministerium gerichtet. Nach mehrmaliger Urgenz seitens der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien erhielten wir sehr kurzfristig vor Programmstart dieses weiterführende BMASGPK-Schreiben.
Nichtsdestotrotz sind derzeit viele Umsetzungsfragen noch nicht geklärt. Diese Unklarheiten bewirken eine große Verunsicherung. Es wurde von den Verantwortlichen völlig verabsäumt, die Ärzt*innen rechtzeitig einzubeziehen und Zeit zu geben, die erforderlichen Prozesse in den Ordinationen in angemessener Weise umzusetzen. Die derzeitigen Inhalte des Verhandlungsergebnisses sind nicht vertretbar und keinesfalls im Sinne der Ärzteschaft. Als Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien fordern wir das Ministerium auf, rasch die nötigen Adaptierungen vorzunehmen. Wir arbeiten mit Nachdruck an Verbesserungen für die Kolleg*innen und stehen im intensiven Austausch mit der ÖÄK und dem BMASGPK.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen, wobei wir uns für die rasche Klärung von nach wie vor bestehenden Unklarheiten vehement einsetzen:
- Dieses neue und erweiterte Untersuchungsprogramm startet ab 1. Oktober 2026, unabhängig von der Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) und gilt für alle beteiligten Fachrichtungen, sofern der Untersuchungszeitraum der jeweiligen Schwangerschaftswoche bzw. dem Alter des Kindes entspricht. Der elektronische Eltern-Kind-Pass wird frühestens ab 1. Oktober 2027 verpflichtend sein.
- Für die Dokumentation der neuen Leistungen wurde dieses Zusatzheft zum Eltern-Kind-Pass bereitgestellt, in welchem die neuen Untersuchungs- und Beratungsergebnisse dokumentiert werden müssen. Bisher ausgegebene Eltern-Kind-Pässe behalten weiterhin ihre Gültigkeit und werden nicht durch ein neues Eltern-Kind-Pass-Heft ersetzt, sondern durch das Zusatzheft ergänzt.
- Zum Bezug des Zusatzheftes: Die Auslieferung erfolgte laut BMASGPK mit 21. September 2026 über die langjährig etablierten Distributionskanäle – für Wien die MA15. Von dort erfolgt die bundeslandinterne Weiterverteilung. Wir sind mit der MA15 bzgl. der rechtzeitigen Bereitstellung in Austausch. Wie es weitergeht, wenn die rund 40.000 noch vorhandenen Eltern-Kind-Pässe „aufgebraucht“ sind, ist noch unklar. Wir informieren sobald es Neuigkeiten dazu gibt.
NEUE LEISTUNGEN:
- Vierte Ultraschalluntersuchung (SSW 35 bis 38)
Nicht Kinderbetreuungsgeld-relevant
Siehe Zusatzheft Seite 10*
Für die Umsetzung dieser Leistung ist eine Einigung mit den SV-Trägern erforderlich, da sie auf die kurativen Gesamtverträge referenziert.
Die Umsetzung der vierten Ultraschalluntersuchung und die Positionsziffern für die neuen Untersuchungen sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Wir sind um die rasche Klärung bemüht und informieren Sie schnellstmöglich.
Die Seitenangaben beziehen sich auf die tatsächliche Seitenbeschriftung des Passes und nicht auf die direkte Seitensuche im PDF. Diese weichen voneinander ab.
Für andere Berufsgruppen wurde eine zusätzliche Hebammenberatung (SSW 24 bis 34) und eine Elternberatung durch Familienberatungsstellen eingeführt.
ÄNDERUNG VON DURCHFÜHRUNGSZEITRÄUMEN:
- Zweite Untersuchung der Schwangeren: SSW 18 bis 22 (statt bisher: SSW 17 bis 20)
- Dritte Untersuchung der Schwangeren: SSW 24 bis 28 (statt bisher: SSW 25 bis 28)
- Augenfachärztliche Untersuchung des Kindes: 22. bis 36. LM (statt bisher: 22. bis 26. LM)
Beachten Sie diese Änderungen bitte bei der Terminvereinbarung.
TARIFIERUNG UND ERHÖHUNGEN:
In diesem ÖÄK-Schreiben finden Sie auf Seite 2 das Leistungsspektrum des EKP-Gesamtvertrages. Für folgende Leistungen gebührt eine Tariferhöhung:
- Erste bis fünfte Schwangerenuntersuchung – je EUR 38,67 (statt bisher: EUR 31,55)
- Untersuchung des Neugeborenen in der 1. Lebenswoche – EUR 38,67 (statt bisher: EUR 31,30)
- Erste bis achte Untersuchung des Kindes (ausg. orthopädische, augenärztliche und HNO-Untersuchungen) – je EUR 45,98 (statt bisher: EUR 38,16)
ERWEITERUNGEN:
- Anpassungen der Laborleistungen
Unter anderem durch eine genauere Aufschlüsselung der Laborergebnisse, eine Erweiterung um den oGTT bei L1 (sofern indiziert), die Möglichkeit der Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren sowie die Testung auf B-Streptokokken am Ende der Schwangerschaft.
- Ultraschalluntersuchung 2
Die Zervixlänge bzw. eine Zervixinsuffizienz der Schwangeren ist mittels vaginalen Ultraschalls festzustellen und zu dokumentieren.
- Hörscreening in der 1. bis 4. Lebenswoche
Künftig kann eine detaillierte Dokumentation des Hörscreenings – üblicherweise im Rahmen der Geburt, aber möglich in der 1. bis 4. Lebenswoche des Kindes – in Krankenanstalten erfolgen.
- Kindesuntersuchung 3
Erweiterung um ein Gespräch zu psychosozialen Belastungen.
- Kindesuntersuchung 3 bis 9
Erweiterung um einen Beratungsblock zu (Passiv)rauchen, Mundgesundheit und Zahnpflege, Sonnenschutz, Unfallverhütung, Impfungen, Unterstützungsangebote (z.B. Frühe Hilfen) sowie Gewalt. Dies ist mit einem zusätzlichen Dokumentationsaufwand verbunden.
Zur Unterstützung der Durchführung der Beratungen zu psychischen, psychosozialen, sozioökonomischen Belastungen sowie zu Gewalterfahrung wurde dieses BMASGPK-Dokument mit den Leitfragen bzw. den zugehörigen Fragebögen auf der Website des Sozialministeriums www.sozialministerium.at/ekp zur Verfügung gestellt. Laut BMASGPK werden ausführliche Hintergrundinformationen und Erläuterungen – analog zu den weiteren Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass – erarbeitet. Diese sollen mit Jahresbeginn 2027 zur Verfügung stehen. Zum Start des Untersuchungsprogramms ab 1. Oktober 2026 wurde die Dokumentation der psychischen, psychosozialen, sozioökonomischen Belastungen sowie zu Gewalterfahrung im Zusatzheft (Seiten 8 und 16f.) abgebildet.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, steht Ihnen das BMASGPK-Projektteam unter mmmZWtwQGdlc3VuZGhlaXRzbWluaXN0ZXJpdW0uZ3YuYXQ= zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
- Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes müssen die entsprechenden Seiten im bisherigen EKP-Heft weiterhin abgestempelt werden.
- Die für den elektronischen EKP vorgesehenen „verbindlichen” Inhalte sind auch in der Papiervariante verbindlich.
Wie in diesem aktuellen ÖÄK-Schreiben festgehalten wird, ist die aktuelle Situation – trotz mehrfacher Interventionen – äußerst unbefriedigend. Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien setzt sich mit voller Kraft für eine rasche Klärung ein und hält Sie über Entwicklungen am Laufenden.
Mit kollegialen Grüßen
Susanna Michalek
Sektionsobfrau Allgemeinmedizin
Johannes Steinhart
Präsident
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