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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Da der Start des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) kläglich gescheitert ist, soll laut Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) dieses provisorische Untersuchungsprogramm ab 1. Oktober 2026 starten, obwohl unzählige Fragen weiterhin offen sind und wir Ärztinnen und Ärzte im Dunkeln tappen.
Das Ministerium hatte jahrelang Zeit, das erweiterte Untersuchungsprogramm entsprechend vorzubereiten. Das wurde von den Verantwortlichen völlig verabsäumt. Wir wurden weder rechtzeitig eingebunden noch wurde uns die nötige Zeit gegeben, die erforderlichen Prozesse in den Ordinationen in angemessener Weise umzusetzen. Die derzeitigen Inhalte des Verhandlungsergebnisses sind nicht vertretbar und keinesfalls im Sinne der Ärzteschaft. Als Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien fordern wir das Ministerium auf, rasch die nötigen Adaptierungen vorzunehmen. Wir sind bereit das neue und erweiterte Untersuchungsprogramm im Fachbereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe umzusetzen, aber erst dann, wenn alle offenen Fragen geklärt sind:
- Umsetzung der neuen Leistungen: Solange die entsprechenden vertraglichen Grundlagen nicht final abgeschlossen sind, können die neuen Leistungen nicht umgesetzt werden.
- Eine Verrechnung der neuen Untersuchungen mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) kann erst erfolgen, wenn die entsprechenden Abrechnungspositionen von den Anbietern der Ordinationssoftware in die jeweiligen Systeme integriert wurden.
- Ausreichende Verfügbarkeit der Zusatzhefte: Die Umsetzung setzt voraus, dass die erforderlichen Zusatzhefte in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Auch rund eine Woche vor Start warten die Wiener Ordinationen weiterhin auf diese Zusatzhefte.
- Keine Verschlechterung der Honorierung für die Wiener Gynäkolog*innen: Die neuen Regelungen dürfen nicht zu einer Verschlechterung der bestehenden Honorierung führen. So kann beispielsweise die Position „316Z – sonographische Zervixlängenmessung“ nach der derzeit geltenden Wiener Regelung bei jeder Untersuchung durchgeführt und abgerechnet werden. Im elektronischen Eltern-Kind-Pass (eEKP) hingegen ist diese Untersuchung nur einmal pro Schwangerschaft vorgesehen. Für die Wiener Ärzt*innen würde dies einen erheblichen Honorarverlust bedeuten, was wir nicht hinnehmen werden.
Solange all diese Fragen weiterhin offen sind, empfiehlt die Kammer den Wiener Kolleg*innen, die neuen Leistungen des eEKP bis zur abschließenden Klärung vorerst nicht umzusetzen. Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien setzt sich vehement für eine rasche Klärung und eine praktikable Umsetzung ein. Sobald die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind und die Umsetzung erfolgen kann, werden wir Sie unmittelbar und zeitnah darüber informieren.
Mit kollegialen Grüßen
Georg Braune
Fachgruppenobmann Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Johannes Steinhart
Präsident
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