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Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Anknüpfend an dieses Rundschreiben darf Ihnen die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien die neusten Entwicklungen hinsichtlich des neuen Eltern-Kind-Pass-Programms ab 1. Oktober 2026 zur Kenntnis bringen:
Zur Umsetzung der neuen Leistungen konnte mit der ÖGK eine Einigung erreicht werden. Bzgl. der Verrechnungspositionen hat die ÖGK zugestimmt, dass sowohl ein Nachtrag der erbrachten Leistungen als auch die Verrechnung nach der vollständigen Implementierung der neuen Leistungen und Abrechnungen zulässig ist. Die Softwarehersteller*innen wurden von der ÖGK über die neuen Abrechnungspositionen informiert. Nachfolgend finden Sie die ÖGK-Tarifliste:
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Untersuchung
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Pos.Ziff.
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Tarif
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| 1. Schwangerenuntersuchung bis SSW 16 |
MU1 |
€ 38,67 |
| 2. Schwangerenuntersuchung SSW 18–22 |
MU2 |
€ 38,67 |
| 3. Schwangerenuntersuchung SSW 24–28 |
MU3 |
€ 38,67 |
| 4. Schwangerenuntersuchung SSW 30–34 |
MU4 |
€ 38,67 |
| 5. Schwangerenuntersuchung SSW 35–38 |
MU5 |
€ 38,67 |
| Sonographische Untersuchung SSW 18–22 |
MS1 |
40 Punkte
€ 29,48 |
| Sonographische Untersuchung SSW 30–34 |
MS2 |
40 Punkte
€ 29,48 |
| Sonographische Untersuchung SSW 8–16 |
MS3 |
40 Punkte
€ 29,48 |
| Sonographische Untersuchung SSW 35–38 |
MS4 |
40 Punkte
€ 29,48 |
| Harnuntersuchung im Zusammenhang mit den gynäkologischen Untersuchungen der Schwangeren |
989 |
3 Punkte
€ 2,21 |
Hinsichtlich der Position 316Z konnte erreicht werden, dass die Wiener Regelung betreffend die Cervixlängenmessung weiterhin Gültigkeit hat und diese Regelung im EKP-Vertrag verbindlich festgeschrieben ist. Der EKP-Ärzte-Gesamtvertrag sieht in § 5 Abs. 2 vor, dass Vereinbarungen, die in regionalen Gesamtverträgen bestehen, vom EKP-Ärzte-Gesamtvertrag unberührt bleiben. Daher bleibt folgende Textierung des Wiener Honorarkatalogs als Bestandteil des Wiener Gesamtvertrags weiterhin gültig: „Eine transvaginale sonographische Zervixlängenmessung ist als gynäkologischer Ultraschall zu werten. Maximal einmal pro Tag und Patientin verrechenbar.“
Was die Valorisierung betrifft, wurden für 2027 Gespräche zu regelmäßiger Valorisierung vereinbart.
Die Zusatzhefte wurden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) viel zu kurzfristig über die üblichen Distributionskanäle zur Verfügung gestellt.
Der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien ist es nun gemeinsam mit der Stadt Wien gelungen, kurzfristig einige Tausend Exemplare zu organisieren und bereitzustellen. Diese Zusatzhefte können ab Mittwoch, 30. September 2026, ab 8.00 Uhr unbürokratisch direkt in der Kammer für Ärztinnen und Ärzte abgeholt werden – solange der Vorrat reicht.
- Wo: Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien, Empfang/Cafeteria
- Wann:
- Mittwoch, 30. September 2026, 8.00 bis 21.00 Uhr
- Donnerstag, 1. Oktober 2026 8.00 bis 18.00 Uhr und
- Freitag, 2. Oktober 2026 8.00 bis 14.00 Uhr
- Wie: max. 20 Zusatzhefte pro Ärzt*in mit Ärzt*innenausweis
Der etablierte Distributionskanal (in Wien die MA15: mmma2lqdXZvcnNvcmdlQG1hMTUud2llbi5ndi5hdA==) stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin zur Verfügung.
Betreffend die Abrechnung der Abnahme einer Sekretkultur (ÖGK-Pos. 330, Deckelung 6%) laufen noch Gespräche zwischen Kammer und Kasse. Bei den kleinen Kassen gibt es derzeit noch keine entsprechenden Abrechnungspositionen.
Aufgrund der Verhandlungsergebnisse besteht somit derzeit kein Grund die Neuerungen ab 1. Oktober 2026 nicht umzusetzen.
Wir setzen uns weiterhin vehement für Verbesserungen ein und halten Sie über Entwicklungen am Laufenden.
Mit kollegialen Grüßen
Georg Braune
Fachgruppenobmann
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
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