Update (13. Mai 2026) zur Veröffentlichung der Kollektivverträge für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien (2025 & 2026)
Die Gewerkschaft GPA und die Kurie niedergelassene Ärzte arbeiten mit höchster Priorität an der finalen Veröffentlichung der gegenständlichen Kollektivverträge.
Im Bewusstsein der großen Bedeutung dieser Vereinbarungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen werden die noch ausstehenden Informationen derzeit mit größter Sorgfalt abgestimmt. Weiterführende Details werden Ihnen in Kürze zur Verfügung gestellt.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Nach Abschluss der ÖGK-Honorarverhandlungen für die Jahre 2025 und 2026 haben die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) und die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien nunmehr einen neuen Kollektivvertrag 2025 ausgearbeitet und für das Jahr 2026 ein Verhandlungsergebnis erzielt.
1. Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzte und Gruppenpraxen in Wien für 2025
Wir haben Sie mit einem Rundschreiben aus Jänner 2025 über das Verhandlungsergebnis zum Kollektivvertrag 2025 für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien informiert.
Dieses Verhandlungsergebnis wurde nur als Empfehlung ausgesandt, da es noch kein ÖGK-Verhandlungsergebnis für 2025 gab. Das Kollektivvertrag-Verhandlungsergebnis wurde nun in einen Kollektivvertrag einfügt.
Welche sind die wichtigsten Eckpunkte des Kollektivvertrages 2025?
Mindestgehaltsschema:
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden gemäß Abschnitt XIX um 3,2 % erhöht.
Zulagen:
- Die Zulage gemäß XX Absatz 1 wird ab 01.01.2025 auf € 143,00,- erhöht.
- Die Zulage gemäß XX Absatz 2 wird ab 01.01.2025 auf € 122,00,- erhöht.
- Die Trinkgeldpauschale gemäß XXI wird auf € 39,00,- erhöht.
Wichtig: Die Erhöhung der Zulagen gemäß XX Abs 1 und 2 für das Jahr 2025 erfolgen im Einvernehmen zwischen GPA und Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien in Form einer Einmalzahlung an die entsprechenden Mitarbeiter*innen. Auch hier gilt, dass bereits freiwillig geleistete Erhöhungen der Zulagen, die gewährt wurden, angerechnet werden. Sollte eine freiwillige Erhöhung der Zulagen nicht bereits erfolgt sein, ist somit eine rückwirkende Anpassung bzw. Aufrollung der Gefahrenzulage für das Jahr 2025, nicht vorgesehen.
In Bezug auf die Trinkgeldpauschale gemäß Abschnitt XXI wird festgehalten, dass kein unmittelbarer Auszahlungsanspruch der Arbeitnehmer*innen gegenüber der Arbeitgeber*in besteht; jedoch sind die einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Zu einem potentiellen Säumniszuschlag außerhalb der Rollungsfrist von 12 Monaten wäre bitte bei Erhalt einer Sanktion ein Mail an mmmZGllbnN0Z2ViZXJtZWxkdW5nZW4tMTFAb2Vnay5hdA== zu senden und als Begründung die rückwirkende KV-Erhöhung ab 1.1.2025 zu erwähnen.
IST-Gehaltserhöhungen:
- Die IST-Löhne, werden um 3,2 % erhöht. Die ursprünglichen Eingangsforderungen der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) lagen bei fast 5 % und konnten somit verhindert werden. Die Anpassung erfolgt rückwirkend mit 1. Jänner 2025; eine allfällige Aufrollung ist bis spätestens 1. Juli 2026 durchzuführen.
- Freiwillig geleistete IST-Gehaltserhöhungen, die seit dem 31. Dezember 2024 gewährt wurden, werden angerechnet.
- Für Angestellte, wo aufgrund der IST-Erhöhung der Status der geringfügigen Beschäftigung wegfallen würde, ist die Erhöhung erst nach Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze vorzunehmen.
2. Verhandlungsergebnis Kollektivvertrag für Angestellte bei Ärztinnen, Ärzte und Gruppenpraxen in Wien für 2026
Das Verhandlungsteam der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien war mit tatsächlichen IST-Lohn Forderungen i. H. v. 3,5% konfrontiert. Im Ergebnis ist es gelungen für Jahr 2026 die Forderungen der Gewerkschaft an die Ergebnisse der ÖGK-Honorarverhandlungen anzupassen und somit auch dem ÖGK-Verhandlungsergebnis entsprechend Rechnung zu tragen. Der Abschluss für die Mitarbeiter*innen orientiert sich dabei sozial gestaffelt am Ergebnis der ÖGK.
Ab dem 1. Mai 2026 gelten folgende Anpassungen:
Mindestgehaltsschema:
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter gemäß Abschnitt XIX werden ab 01.05.2026 um durchschnittlich 3,5 % erhöht, jedoch gedeckelt mit maximal € 75,00,- (Vollzeit; d.h. Teilzeit-Mitarbeiter*innen sind entsprechend zu aliquotieren).
Zulagen:
- Die Zulage gemäß XX Absatz 1 wird ab 01.05.2026 auf € 147,00,- erhöht.
- Die Zulage gemäß XX Absatz 2 wird ab 01.05.2026 auf € 125,00,- erhöht.
- Die Trinkgeldpauschale gemäß XXI wird ab 01.05.2026 auf € 40,00,- erhöht.
IST-Gehaltserhöhungen:
- Die IST-Gehälter werden ab 01.05.2026 um durchschnittlich 2,3 % erhöht, jedoch gedeckelt mit maximal € 57,00,- (Vollzeit, d.h. Teilzeit-Mitarbeiter*innen sind entsprechend zu aliquotieren).
- Freiwillig geleistete IST-Gehaltserhöhungen, die seit dem 31. Dezember 2025 gewährt wurden, werden selbstverständlich angerechnet.
Einmalzahlung:
- Zur Verhinderung einer Aufrollung und eines rückwirkenden Abschlusses konnte die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien erreichen, dass die ersten vier Monate 2026 in Form einer Einmalzahlung in der Höhe von 2,3 % des IST-Grundgehalts, gedeckelt mit maximal € 228,00,- (Vollzeit, d.h. Teilzeit-Mitarbeiter*innen sind entsprechend zu aliquotieren) berücksichtigt werden.
Weitere Vereinbarungen:
- Zusätzlich wurde die Aufnahme des ersten Schultages der Sekundarstufe I als Dienstverhinderungsgrund vereinbart.
Sollten Sie Fragen zum Verhandlungsergebnis haben, steht ihnen die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien unter mmma29sbGVrdGl2dmVydHJhZ0BhZWt3aWVuLmF0 zur Verfügung.
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