null Neue Förderung für Gruppenpraxen in der Primärversorgung ab Jänner 2024: Erste Informationen und Online-Infoabend am 4. Dezember 2023
An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin sowie Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde in Wien mit ÖGK-Vertrag
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte



Sehr geehrte Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Kollege!
 

Die Ärztekammer für Wien hat sich mit allen Kräften dafür eingesetzt, dass nicht nur Primärversorgungseinheiten, sondern auch Einzelordinationen und Gruppenpraxen in ihrer gleichbedeutenden Rolle in der allgemeinmedizinischen und kinderärztlichen Versorgung im Rahmen des Projekts „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ Förderungen beantragen können.
Für Gruppenpraxen konnte dies als erster Erfolg nach vielen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) erreicht werden. Wir setzen die Gespräche vehement fort, um dies zukünftig auch Einzelordinationen zu ermöglichen.
Nachfolgend dürfen wir Ihnen die ersten Details zur Förderung für Gruppenpraxen zusammenfassen. Es ist jedoch wichtig festzuhalten, dass die Ärztekammer für Wien nur bedingt an der finalen Ausarbeitung der folgenden Punkte einbezogen wurde:

1. Förderbeginn
Förderstart ist der 1. Jänner 2024. Förderungen können voraussichtlich ab dem 2. Jänner 2024 über die aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) beantragt werden.

2. Voraussetzungen

  • ÖGK-Vertrag
  • Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin bzw. Kinder- und Jugendheilkunde
  • Erweitertes Leistungsangebot – hier ist es unerheblich, ob sie es bereits anbieten oder mit den förderbaren Investitionen zukünftig anbieten möchten. Die Kriterien sind:
    • Erweiterte Öffnungszeiten von 40 Stunden pro Woche
    • Multiprofessionalität durch Einbindung einer DGKP
    • Gewährleistung von Hausbesuchen
    • In der Allgemeinmedizin: verpflichtende Teilnahme an Disease Management Programmen wie z.B. Therapie Aktiv


3. Fördergegenstand

  • Neu-, Um- oder Ausbau, Instandsetzungsmaßnahmen und bauliche Adaptierungen und/oder der Erwerb bestehender Räumlichkeiten zum Zweck der Nutzung für die Primärversorgung
  • Fort- und Weiterbildungen (z. B. Coaching, Teambuilding, Prozessoptimierung, PV-spezifische (Master-)Lehrgänge)
  • Nachhaltige Mobilität (insbesondere E-Mobilität und Fahrräder)
  • Weitere nichtmedizinische Ausstattung (z. B. Laptop, Beamer etc.)
  • Planungskosten bis zu einer Höhe von 10 % der förderbaren Kosten für den Neu-, Um- oder Ausbau und bauliche Adaptierungen bestehender Räumlichkeiten
4. Förderhöhe
Die Förderung umfasst die Themenbereiche ökologische und soziale Nachhaltigkeit, digitale und räumliche Infrastruktur, primärversorgungsspezifische Fort- und Weiterbildungsangebote.
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der eingereichten und genehmigten förderbaren Kosten. Die maximal förderbaren Gesamtkosten betragen 1.000.000 Euro. Der maximale Zuschuss, der im Rahmen der Förderung gewährt werden kann, beläuft sich somit auf 500.000 Euro.
5. Online-Infoabend der Gesundheit Österreich GmbH
Am 4. Dezember 2023 findet von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung zum Inhalt der neuen Förderrichtlinie, zu den Details zur Antragstellung sowie zu den Änderungen bei der Förderung für PVE.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Bei Fragen steht Ihnen der Bereich Koordination Primärversorgung unter 01 / 515 61 515 bzw. unter mmmcHJpbWFlcnZlcnNvcmd1bmdAZ29lZy5hdA== zur Verfügung.



Mit kollegialen Grüßen

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident