null Rücklegung Verträge einzelner Kassen nur bis Jahresende möglich
Presseaussendung

 

An: : Alle niedergelassenen Ärzt*innen mit zumindest zwei Kassenverträgen (ÖGK und/oder BVAEB und/oder SVS) 

Von: Kurie niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

In unseren FAQ zu den Finanzausgleichsverhandlungen haben wir Sie über die äußerst unerfreuliche Regelung informiert, dass die Kündigung des Einzelvertrags bei einem Sozialversicherungsträger (ÖGK oder BVAEB oder SVS) ab 2024 automatisch zur Beendigung aller Kassenverträge (ÖGK und BVAEB und SVS) führt. Hierdurch wird die Wahlfreiheit der Ärzteschaft wesentlich eingeschränkt.

Falls Sie planen Kassenverträge zu einzelnen Kassen zurückzulegen und andere Kassenverträge zu behalten, berücksichtigen Sie bitte, dass dies längstens bis 31. Dezember 2023 möglich ist!

Sollten Sie Gesellschafter*in einer Gruppenpraxis sein und beabsichtigen einzelne Kassenverträge zurückzulegen, beachten Sie bitte, dass dies nur „als Gruppenpraxis“ und somit durch und für alle Gesellschafter*innen möglich ist.

KFA-Verträge können weiterhin gesondert beantragt und zurückgelegt werden.

Sofern Sie einzelne Kassenverträge zurücklegen möchten, übermitteln Sie dazu bitte dieses Formular fristgerecht bis Jahresende an das Team Sektionen.

Ihre Ansprechpartner*innen:

Frau Petra Rasovic:

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/ Fax: 51501/1272

Herr Florian Chalupsky:

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/ Fax: 5126023/1335

Telefonische Antragstellungen sind ausgeschlossen. Bei Übermittlungen per Fax achten Sie bitte auf die Lesbarkeit.

Das Team Sektionen steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!



Mit kollegialen Grüßen
 

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident