null Wahlärztliche Honorarnoten: Information zur Referenznummer

       Presseaussendung

An: Alle niedergelassenen Wahlärzt*innen

Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

In der Vergangenheit wurden Wahlärzt*innen von der ÖGK dazu aufgefordert, für eine effizientere Bearbeitung der Kostenrückerstattung, neben dem Fachgebiet und den Positionsnummern aus dem Tarifkatalog auch eine, den Ärzt*innen von der ÖGK zugewiesene Referenznummer anzugeben. Eine Anfrage, ob dies nach wie vor Gültigkeit hat, ergab Folgendes:

Die Angabe der Referenznummer wird von der ÖGK nach wie vor empfohlen, da innerhalb der gesamten Sozialversicherung anhand dieser eindeutigen Identifikationsnummer die Zuordnung der*s jeweiligen Behandler*in für eine Kostenerstattung erfolgt. 

Die Vergabe der Referenznummer erfolgt durch die ÖGK-Landesstellen. Sie können diese für Niederlassungen in Wien unter der Mailadresse mmmdnB2LXdhaGxhcnp0aGlsZmVAb2Vnay5hdA== anfordern.

Wir möchten noch näher darauf eingehen, ob bzw. inwiefern die Angabe der Referenznummer eine schnellere Kostenerstattung ermöglicht:
•    Für eine korrekte Kostenerstattung sind mehrere Faktoren relevant. Einige dieser Faktoren sind der Name des*r Behandler*in, das Fachgebiet und die Adresse der Niederlassung. Anhand der Referenznummer sind diese Faktoren gebündelt, SV-intern und systematisch abrufbar und müssen nicht einzeln eruiert werden bzw. können anhand der Angaben auf der Honorarnote verglichen werden.
•    Dieser Teil der Kostenerstattung wird auf Grund der Angabe einer Referenznummer beschleunigt. 
•    Nachdem es darüber hinaus noch weitere Faktoren für eine korrekte Kostenerstattung gibt, kann nicht pauschal ausgesagt werden, dass sich durch Angabe der Referenznummer die Kostenerstattung im Allgemeinen beschleunigt.


Mit kollegialen Grüßen

Renate Heinz
Leiterin Wahlarztreferat

Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart
Präsident