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null ÖGK: Aufhebung der Verrechnunglimits bei der ÖGK eingefordert

25.05.2020
ÖGK: Aufhebung der Verrechnunglimits bei der ÖGK eingefordert

Der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer wurde in Gesprächen mit der politischen Spitze der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zugesagt wurde, dass Verhandlungen über die Aufhebung oder Anhebung bestehender Verrechnungsbeschränkungen (Limite, Degressionen, Rabatte, etc.) auf Landesebene geführt werden können.

Damit wurde eine entsprechende Forderung der Ärztekammern erfüllt. Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat daher heute der ÖGK ein umfangreiches Paket übermittelt, welche Limitierungen, incl. telemedizinischer Limitierungen, in Wien aufgehoben werden sollen, damit man in diesem Bereich adäquat auf die neue Pandemie Situation reagiert.

Da allerdings mit diesen Aufhebungen der Limitierungen niemals alle Rückgänge der Kassenärzt*innen wird entschädigen können, macht die Ärztekammer selbstverständlich weiter Druck, dass es zu Entschädigungszahlungen durch den Bund kommt.


ÖGK: Gültigkeitsdauer von Zu- und Überweisungen vorübergehend auf sechs Monate verlängert

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat uns darüber informiert, dass aufgrund der COVID-19-Pandemie die Gültigkeitsdauer von Zu- und Überweisungen vorübergehend auf sechs Monate verlängert wurde.

Im Detail verweist die ÖGK auf den neuen § 7 Abs 8 der Krankenordnung der ÖGK: "Abweichend von Abs. 4 bis 7 können zur Sicherstellung der notwendigen Versorgung der Versicherten (Angehörigen) im zeitlichen und sachlichen Kontext mit der COVID-19-Pandemie Überweisungen oder Zuweisungen sechs Monate ab dem Tag, an dem diese ausgestellt wurden, gültig sein. Dies gilt für Überweisungen oder Zuweisungen in Papierform sowie jene, die elektronisch im elektronischen Kommunikationsservice erfasst wurden und unabhängig davon, ob es sich um eine bewilligungspflichtige oder bewilligungsfreie Leistung handelt."

Die verlängerte Gültigkeit ist in eKOS ab 1. Juni 2020 implementiert und wurde mit den Sonderversicherungsträgern abgestimmt.