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Begleitpersonen von Patient*innen in Ordinationen nur in Ausnahmefällen

05.06.2020
Begleitpersonen von Patient*innen in Ordinationen nur in Ausnahmefällen

Wir weisen darauf hin, dass nach wie vor auf Grund der Corona-Vorsichtsmaßnahmen die Begleitung von erwachsenen Patient*innen in Arztpraxen nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist - etwa bei körperlicher Beeinträchtigung von Patient*innen, wie einer Seh- oder Hörbeeinträchtigung.
Begleitpersonen sollten je nach räumlichen Gegebenheiten im Wartebereich der Ordination oder vor derselben warten. Sollte sich bei dem*der Patient*in ein belastender Befund ergeben, so kann auf Wunsch des*der Patient*in die Begleitperson nach Aufruf durch das Ordinationspersonal zu einer Besprechung hinzugezogen werden.
Durch dieses Vorgehen soll das Risiko einer möglichen Übertragung von COVID-19 sowohl im Wartebereich, als auch bei der Untersuchung reduziert werden.