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null Corona-Tests bei niedergelassenen Ärzt*innen nur auf freiwilliger Basis!

22.09.2020
Corona-Tests bei niedergelassenen Ärzt*innen nur auf freiwilliger Basis!

Am Mittwoch, 23. September 2020, soll ein Gesetz zu den von Gesundheitsminister Rudolf Anschober geforderten Corona-Tests in Arztpraxen den Nationalrat passieren. Die Ärztekammer war im Vorfeld nicht (!) in die Entstehung dieses Gesetzes eingebunden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit diesem Gesetz zur Durchführung von Corona-Tests auf freiwilliger Basis berechtigt werden. Es besteht aber KEINE Verpflichtung Corona-Tests in Ordinationen durchzuführen! Bisher haben auch noch keine Gespräche mit dem Bund und der Sozialversicherung zur Umsetzung oder den Tarifen stattgefunden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenversicherungsträger den niedergelassenen Kassenvertragsärzt*innen und Laboren, die freiwillig mitmachen, ein Honorar zahlen. Zuzahlungen von Patient*innen wären bei freiwilliger Teilnahme unzulässig. Der Bund soll den Kassen die Ausgaben aus Mitteln des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzen. Die Regelung soll für die Dauer der Corona-Pandemie gelten. Wir haben mehrfach klargestellt, dass gerade in einer Großstadt aus epidemiologischen Gründen die Testung in vielen Ordinationen nicht möglich sein wird. Wir werden das selbstverständlich weiter kommunizieren.

In diesem Gesetz wird auch die Beschaffung von Schutzausrüstung neu geregelt. Für freiberuflich tätige Leistungserbringer*innen im Gesundheits-und Sozialbereich soll die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zuständig sein, sofern die Beschaffung nicht eine Gebietskörperschaft übernimmt. Auch hier soll der Bund die Kosten tragen. An der bisher hervorragenden Zusammenarbeit mit der Stadt Wien und der Ausgabe in der Landstraßer Hauptstraße 138 wird sich dadurch für Sie nichts ändern.

Wir halten Sie jedenfalls auf dem Laufenden.