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12.11.2020
Fächerübergreifende Tätigkeiten bei der Behandlung von Covid-19-Patient*innen

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass es im Zeitraum der Pandemie notwendig sein kann, bei Behandlung von Covid-19-Patient*innen fächerübergreifend tätig zu sein. Zu solchen Einsätzen darf es aber nur kommen, wenn eine ausreichende Supervision durch facheinschlägige Fachärzt*innen sichergestellt ist und die ärztliche Letztverantwortung jedenfalls bei den facheinschlägigen Fachärzt*innen bzw. deren Abteilungsleiter*innen liegt. Zudem muss es genaue Handlungsanleitungen geben, welche Tätigkeiten im Einzelfall durch fachfremde Ärzt*innen übernommen werden sollen sowie in Einzelfällen klare, ausreichend dokumentierte Anweisungen von facheinschlägigen Fachärzt*innen.
Sollten in diesem Zusammenhang Fragen oder Probleme auftauchen, wenden Sie sich bitte an mmma3VyaWUuYW5nQGFla3dpZW4uYXQ=.