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null FFP2-Maskenpflicht und KN95-Masken

02.02.2021
Bei FFP2-Masken auf korrekte Kennzeichnung achten

Wir wurden darüber informiert, dass in den Packungen der "ATEMSCHUTZMASKE FFP2" von "MK", die in der Ausgabestelle für Schutzausrüstung der Ärztekammer für Wien im 3. Bezirk verteilt werden, vereinzelt auch FFP1-Masken "untergemischt" sind. Beachten Sie bitte, dass auf jeder zertifizierten FFP2-Maske immer der Hinweis FFP2, ein CE-Zeichen sowie eine vierstellige Nummer aufgedruckt sind. Die Masken - sofern sie mit FFP2 gekennzeichnet sind - sind einwandfrei und zur Verwendung geeignet.

Wir möchten diesen Fall zum Anlass nehmen, erneut drauf hinzuweisen, dass Sie bitte - auch zertifizierte FFP2-Masken - vor der Verwendung einer kurzen Sichtprüfung unterziehen und im Rahmen der Verwendung darauf achten, dass diese eng anliegen und dicht abschließen. Nur so kann der Schutz einer FFP2-Maske auch tatsächlich erzielt werden.

Wir werden diese Information natürlich auch dem Krisenstab des Landes Wien übermitteln. Nachdem aktuell FFP2-Masken in riesigen Mengen beschafft werden, kann es immer wieder vorkommen, dass sich bei einzelnen Tranchen - trotz vollständiger Zertifizierung und Dokumentation - Produktionsfehler einschleichen.


Die aktuell geltende Verpflichtung in Ordinationen, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc. FFP2-Masken zu tragen, hat bezüglich unterschiedlicher von der Ärztekammer für Wien verteilter CPA-Masken (Corona-Pandemie-Atemschutzmasken) für einige Unsicherheit gesorgt.

Die 3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung spricht z.B. in § 3 von "Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder einer äquivalenten Maske". Diese Formulierung zieht sich konsequent durch die gesamte Verordnung. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, wurde am 23. April 2020 ein Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort mit der Geschäftszahl 2020-0.247.451 kundgemacht. Dieser Erlass regelt ein verkürztes Bewertungsverfahren für Schutzmasken, die unter "Normalbedingungen" nicht im EU-Binnenmarkt zugelassen würden, da sie nicht nach dem europäischen FFP-Standard (ÖNORM EN 149) produziert und geprüft wurden.
Um den Status einer CPA-Maske zu erhalten, müssen die jeweiligen Masken stichprobenweise beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder vom Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik geprüft und in weiterer Folge vom Institut für Ökologie, Technik und Innovation (ÖTI) zertifiziert werden. Dieser Zertifizierungsprozess stellt eine Gleichwertigkeit im Rahmen der 3. COVID-19 Notmaßnahmenverordnung sicher. Das wurde in der Zwischenzeit auch hier vom Sozialministerium bestätigt.

Wir dürfen daher zum wiederholten Mal versichern, dass sämtliche Masken, die von der Ärztekammer für Wien in der Landstraßer Hauptstraße verteilt werden, entweder zertifizierte FFP2-Masken sind oder für sie eine Zertifizierung vom ÖTI als CPA-Maske vorliegt. Damit ist sichergestellt, dass auch die verteilten CPA-Masken einen gleichwertigen Schutz wie FFP2-Masken bieten und als äquivalente Masken im Sinne der 3. COVIDd-19 Notmaßnahmenverordnung anerkannt werden.
Eine gute Aufstellung bezüglich der unterschiedlichen internationalen Standards und Bezeichnungen finden Sie hier.