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Die niedergelassenen Ärzt*innen haben seit Beginn der Corona-Pandemie und auch als Österreich während des Shutdowns auf Minimalbetrieb heruntergefahren wurde ihre Ordinationen offengehalten und somit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auch während der Krise garantiert.
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Einerseits haben die niedergelassenen Ärzt*innen dies getan, weil sie - wie etwa Kassenärzt*innen - einen Versorgungsauftrag auf Basis der Verträge mit den Krankenkassen grundsätzlich erfüllen müssen, andererseits aber auch aus ärztlichem Ethos und selbstverständlicher medizinischer Pflichterfüllung - wie unzählige Wahlärzt*innen. Nur dadurch war es möglich, dass während der gesamten Krisenzeit bisher rund 90 Prozent der Wiener Ordinationen für ihre Patient*innen offen standen.
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Auf Grund der von der Bundesregierung ausgegebenen Verhaltensregeln wurden die Ordinationen der niedergelassenen Ärzt*innen aber von bis zu 90 Prozent weniger Patient*innen aufgesucht. Zwar nahm die Betreuung der Patient*innen auf telemedizinischer Basis zu, diese darf jedoch nicht wie eine Behandlung in der Ordination abgerechnet werden - weder den Kassen gegenüber, noch als Privathonorar. Telemedizin ist etwa in Wien nur als Pilotprojekt als Zusatzleistung in der Honorarordnung vorgesehen, nicht jedoch als Vollbetreuung in einer Pandemiezeit. In Summe bedeutet das für die niedergelassenen Ärzt*innen einen enormen Umsatzeinbruch, dies jedoch bei gleichbleibenden laufenden Kosten.
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Die bisherigen Unterstützungstöpfe der Bundesregierung sind allesamt für diese spezifische Situation der niedergelassenen Ärzteschaft vollkommen untauglich.
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Aus diesem Grund steht die Ärztekammer bereits in Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen, von denen wir für alle niedergelassenen Ärzt*innen (Kassen- und Wahlärzt*innen) sofort Ausgleichszahlungen in der Höhe von 100 Prozent des Vorjahresumsatzes im Abrechnungszeitraum der Pandemie einfordern (abzüglich allfälliger sonstiger staatlicher Unterstützung und abzüglich der verrechenbaren Honorare fordern).
Damit kann sichergestellt werden, dass die niedergelassenen Ärzte eine wirtschaftliche Sicherstellung erhalten und die Versorgung im ambulanten Bereich durch die niedergelassenen Ärzt*innen weiter gesichert ist.