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null Risikogruppen

11.04.2020

Die Ärztekammer tritt ganz entschieden gegen die Regelung auf, dass Angehörige der sogenannten "kritischen Infrastruktur", u.a. Spitalsärzt*innen und Mitarbeiter*innen in Krankenanstalten und Ordinationen im Gegensatz zu sonstigen Arbeitnehmer*innen nicht freigestellt werden müssen, auch wenn sie zur CoviD-Risikogruppe gehören. Das ist ärztlich wie auch menschlich- ethisch nicht begründbar und gehört nach Ansicht der Ärztekammer dringend aus dem Gesetz gestrichen. Wir werden auch noch in der niedergelassenen Kurie diskutieren, ob wir uns überhaupt am Vollzug eines Gesetzes beteiligen, dass die Arbeitnehmer*innen unsachlich und entgegen ärztlich-medizinische Gründe in zwei Gruppen teilt.

Zudem ist auch nicht verständlich, warum es nur für Arbeitnehmer*innen eine Freistellung und einen Ausgleich geben soll, nicht aber z.B. für Gewerbetreibende und freiberufliche Ärzt*innen, die der Risikogruppen angehören. Auch in dieser Frage wird unsachlich mit zweierlei Maß gemessen.

 

06.04.2020

Vergangenen Freitag wurde im Nationalrat das COVID-Gesetzespaket beschlossen, das unter anderem vorsieht, dass Personen, die zur COVID-Risikogruppe zählen (z.B. Personen mit relevanten Vorerkrankungen, Schwangere, Personen älter als 65 Jahre) und in einer kritischen Infrastruktur tätig sind (z.B. Spitäler), kein Anrecht auf Dienstfreistellung oder Homeoffice hätten. Zur kritischen Infrastruktur zählen demnach die Versorgung mit Lebensmitteln, Verkehrs-, Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen sowie die staatliche Hoheitsverwaltung.
Verfassungsexperte Heinz Mayer stuft diese Regelung als "klar verfassungswidrig" und "unverhältnismäßig" ein - seine Analyse in "Der Presse" können Sie hier nachlesen.

Die Kurie angestellte Ärzte schließt sich dieser Auffassung vollinhaltlich an, zumal in Wien derzeit unterschiedliche Umsetzungen stattfinden. Während der Krankenanstaltenverbund (KAV) als größter Dienstgeber Risikogruppen nach Möglichkeit dienstfrei stellt oder gegebenenfalls ins Homeoffice schickt, halten andere Träger von einer derartigen Umsetzung nichts. Es sei keinesfalls nachvollziehbar, warum gerade beispielsweise Dienstnehmer*innen aus Spitälern, die klar in eine Risikogruppe fallen, von Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden sollen, sieht doch die Fürsorgepflicht des Dienstgebers eigentlich etwas ganz Anderes vor. Es wird hier unumgänglich sein, dass die Politik diese Entscheidung nochmals klar überdenkt.

 

02.04.2020:

Vergangenen Montag wurde von der Regierung angekündigt, dass bestimmte Risikogruppen während der Corona-Pandemie besonders zu schützen sind. Die Aussage war, dass die Tätigkeit der betreffenden Personen entweder ins Homeoffice verlegt werden muss bzw. wenn das nicht möglich ist, diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend von der Arbeit freizustellen sind.
Aktuell ist es unklar, welche Patientengruppen davon betroffen sind und ab wann und auf welche Weise diese Maßnahmen konkret umgesetzt werden!

Bis die genauen Vorgaben bekannt gegeben werden, halten Sie sich bitte an den bereits kommunizierten Ablauf, den Sie auch hier finden. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf am Laufenden halten - verfolgen Sie bitte dazu unbedingt weiter unseren Newsletter.

 


Laut AGES (dies sind heute aktualisierte Informationen):

  • Ältere Menschen (65+), insbesondere mit chronischen Erkrankungen

  • Menschen mit chronischen Erkrankungen

Als chronische Erkrankungen, nach aktueller Evidenz, gelten:

    - (chronische) Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen inkl. COPD

    - Diabetes

    - Herzkreislauferkrankungen

    - Krebserkrankungen

    - Bluthochdruck

    - Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen