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null Informationen über COVID-19-Infizierte muss an Ärzt*innen weitergegeben werden

Informationen über COVID-19-Infizierte muss an Ärzt*innen weitergegeben werden

Für Unverständnis sorgt bei der Ärzteschaft der am Freitag, 3.4.2020, im Nationalrat erfolgte Beschluss, wonach zwar die jeweiligen Bürgermeister*innen Information über mit Covid-19 infizierte Menschen erhalten können, nicht jedoch die behandelnden Ärzti*nnen. Die Ärztekammer fordert vom Gesetzgeber diesbezüglich raschest eine entsprechende Erweiterung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung - etwa dahingehend, dass die Bürgermeister*innen derartige Information an die behandelnden Ärzti*nnen weitergeben müssen.
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