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COVID-19-Öffnungsverordnung: Zugangsbestimmungen für Gastronomiebetriebe etc.
Wie schon in den Ärzt*innen News am 14. Mai 2021 berichtet, kommt es im Zuge der COVID-19-Öffnungsverordnung, die morgen am 19. Mai 2021 für ganz Österreich in Kraft tritt, zu einer Wiederöffnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben (Gastronomie, Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) ist der Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr. Zu dieser 3 G-Regel (geimpft, genesen, getestet) zählen:
- Nachweis einer negativen Testung auf SARS-CoV-2
- Ärztliche Bestätigung über eine abgelaufene Infektion
- Absonderungsbescheid
- Impfnachweis
- Nachweis über neutralisierende Antikörper
Die Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen sind einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum:
- Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme
- Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 48 Stunden ab Probenahme
- Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden: 24 Stunden
- Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für sechs Monate gültig.
- Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig. Es ist möglich, nach Ablauf der Frist die Testung erneut durchzuführen.
- CoV-Impfungen: Ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung ist der Nachweis gültig. Nach der Vollimmunisierung (Erhalt aller empfohlenen Dosen des jeweiligen Impfstoffs) behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt 9 Monate ab der 1. Impfung. Als Impfnachweis gelten der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen sowie ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass (möglich über ELGA-Login mit Handysignatur oder Bürgerkarte).
Hinweis: Geimpfte Ärzt*nnen können ihren Impfnachweis auch mit Steckung der e-Card über die eigene Software e-Impfpass oder auch über die Browserlösung des e-Card-Systems aufrufen und ausdrucken.
FAQ des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zu den Öffnungsschritten
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Informationen zur Corona-Schutzimpfung von Schwangeren
Wir möchten Ihnen wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung von Schwangeren zur Kenntnis bringen, die Sie unter den nachfolgenden Links einsehen können. Die Linksammlung enthält auch einen für Schwangere konzipierten Aufklärungs- und Dokumentationsbogen.
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Nicht vergessen! AstraZeneca-Zweitstich für Ärzt*innen und Ordinationspersonal dieses Wochenende im Austria Center Vienna
Ordinationspersonal dieses Wochenende im Austria Center Vienna Alle Personen - Ärzt*innen und Ordinationspersonal - die am 27. und 28. Februar 2021 ihren ersten Impfstich mit AstraZeneca im Austria Center Vienna erhalten hatten, bekommen dieses Wochenende ihren Zweitstich. Zur Erinnerung nachfolgend die Öffnungszeiten der Impfstraßen, die Termine finden zum selben Zweitpunkt wie der Ersttermin vor zwölf Wochen statt.
- Samstag, 22. Mai 2021, 13.00 bis 19.00 Uhr
- Sonntag, 23. Mai 2021, 7.00 bis 19.00 Uhr
Sollten Sie die Termine elektronisch gebucht haben, erhalten Sie auch eine Terminerinnerung per E-Mail.
Für Terminverschiebungen bitten wir um direkte telefonische Kontaktaufnahme mit der Telefonhotline 1450, da die Mitarbeiter*innen dort Zugriff auf das Terminbuchungssystem haben. Die Mitarbeiter*innen der Ärztekammer können leider keine Terminverschiebungen veranlassen.
Da wir auch einige Anfragen zu einem heterogenen Impfschema haben, möchten wir Sie hier auf die aktuellen Empfehlungen des nationalen Impfgremiums auf Seite 6 hinweisen, Auszüge daraus nachfolgend: Die Verwendung unterschiedlicher Impfstoffe bei Dosis 1 und 2 ist weder vorgesehen noch empfohlen und wäre eine off-label-Anwendung mit unsicherer Konsequenz, sowohl was Schutz als auch mögliche Nebenwirkungen betrifft. Derzeit liegen zum Einsatz unterschiedlicher Impfstoffe im Rahmen der Erstimmunisierung keine Daten vor, erste diesbezügliche Ergebnisse werden für Mai 2021 erwartet.
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Impfungen für Personal des Gesundheitswesens
Wir dürfen Sie über eine Übersicht des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) betreffend Impfungen für Personal des Gesundheitswesens informieren, die Sie hier finden. Abhängig von der Berufsgruppe wird in dieser Übersicht das Infektionsrisiko mit bestimmten Erkrankungen bewertet und klassifiziert, wie dringlich die jeweiligen Schutzimpfungen empfohlen werden.
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Giftiger Dienstag: "Oxyuren - akut und chronisch"
Am Dienstag, 1. Juni 2021, findet um 15.30 Uhr wieder ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Oxyuren - akut und chronisch". Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 789-013-043). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2021 finden Sie hier.
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medinlive: Suchterkrankte Mediziner - Suchtexperte Musalek: "Krank sind nur die anderen"
Hoher Selbstanspruch, enorme berufliche Belastung und eine Neigung zur Überforderung: Voraussetzungen, unter denen viele Mediziner*innen ihren Arbeitsalltag bestreiten - und deren Aufrechterhaltung häufig in einer Sucht münden kann. Warum das Thema ein großes ist, wann Sucht beginnt und welche strukturellen Modelle es braucht, um ihr Herr zu werden, schildert der Suchtexperte Michael Musalek gegenüber medinlive.
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