ÄAO 2006 Ausbildung zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin

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Einreichzeiten:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr

 

Die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ist mit 1. Juni 2015 außer Kraft getreten. Für Ärzt*innen, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 1. Februar 2007 und vor dem 1. Juni 2015 begonnen haben, gilt die Ärzteausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006). 

Die Ausbildungsdauer zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin nach der ÄAO 2006 beträgt mindestens 36 Monate und umfasst folgende Fächer:
 

  • Allgemeinmedizin: 6 Monate
  • Chirurgie: zumindest 4 Monate
    oder Chirurgie und Unfallchirurgie in der Dauer von jeweils zumindest 2 Monaten
  • Frauenheilkunde/Geburtshilfe: zumindest 4 Monate
  • HNO: zumindest 2 Monate
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten: zumindest 2 Monate
  • Innere Medizin: zumindest 12 Monate
    wobei hierauf eine Ausbildung in einem der folgenden Fächer von höchstens 3 Monaten anrechenbar ist: Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Lungenkrankheiten, Nuklearmedizin, Radiologie, Orthopädie, Physikalische Medizin, Strahlentherapie, Urologie
  • Kinder- und Jugendheilkunde: zumindest 4 Monate
  • Neurologie oder Psychiatrie: zumindest 2 Monate

Die Ausbildung kann in einem Höchstausmaß bis zu 12 Monaten auch in einer Lehr(gruppen)praxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Lehrpraxis".


Das Fach Allgemeinmedizin kann entweder in einer anerkannten Lehr(gruppen)praxis eines*einer Allgemeinmediziner*in, einem Lehrambulatorium oder in geeigneten Ambulanzen/Abteilungen in anerkannten Krankenanstalten absolviert werden. Letztere entnehmen Sie bitte dem Download „Medizinische Erstversorgungseinrichtungen in Wien".


Für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin ist die Ärzt*innenprüfung Allgemeinmedizin positiv zu absolvieren.


Seit 1. Juli 2015 sind die Krankenanstaltenträger verpflichtet, den Beginn, den Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie den Abschluss der Ausbildung an einer Ausbildungsstelle innerhalb eines Monats auf elektronischem Weg der Österreichischen Ärztekammer zu melden. Hierfür besteht eine eigene Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV), die gleichzeitig die Gültigkeit der vorgenommenen Meldung überprüft.


Ärzt*innen in Ausbildung nach ÄAO 2006 sind auf jener Ausbildungsstelle erstmals über die ASV gemeldet, auf welcher sie sich zum Stichtag 1. Juli 2015 befanden. 


Ärzt*innen, die eine Ausbildung nach der ÄAO 2006 vor dem 31.05.2015 begonnen haben und in die Ärzteliste eingetragen waren, können diese nach den Bestimmungen der ÄAO 2006 fortsetzen und beenden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, hat die Absolvierung der Ausbildung bzw. die Anrechnung von Ausbildungszeiten gemäß ÄAO 2015 zu erfolgen. Der Abschluss der praktischen Ausbildung gemäß ÄAO 2006 zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin, Fachärzt*in oder in einem Additivfach ist bis längstens 30. Juni 2030 möglich. Wir ersuchen um Beachtung hinsichtlich der Planung Ihrer Ausbildung.


Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung des*der Dienstgeber*in, unter Anrechnung gleichwertiger Ausbildungszeiten in die neue Ausbildungsordnung zu wechseln. 


Das Antragsformular sowie Informationen zum Umstieg finden Sie unter dem folgenden Link: Anrechnung auf ÄAO 2015 (aerztekammer.at)

Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammer für Wien lediglich ausbildungsrelevante Ausbildungszeiten bestätigt, keinesfalls aber Vordienstzeiten für ihre Gehaltseinstufung.
Diese Vordienstzeiten-Bestätigungen werden ausschließlich von ihrem*r Dienstgeber*in vorgenommen.

 

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen die Stabstelle Recht der Ärztekammer für Wien jederzeit gerne zur Verfügung:
Mag.a phil. Nathalie Holzer, Tel. 51501/1412, E-Mail mmmaG9semVyQGFla3dpZW4uYXQ= 
Lena Posch, Tel. 51501/1431, E-Mail mmmcG9zY2hAYWVrd2llbi5hdA==