ÄAO 2006 Ausbildung zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin

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Einreichzeiten:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr

 

Die Ärzt*innen-Ausbildungsordnung 2006 ist mit 1. Juni 2015 außer Kraft getreten.

Die Ausbildungsdauer nach ÄAO 2006 beträgt mindestens 3 Jahre und umfasst folgende Fächer:

  • Allgemeinmedizin: 6 Monate
  • Chirurgie: zumindest 4 Monate
    oder Chirurgie und Unfallchirurgie in der Dauer von jeweils zumindest 2 Monaten
  • Frauenheilkunde/Geburtshilfe: zumindest 4 Monate
  • HNO: zumindest 2 Monate
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten: zumindest 2 Monate
  • Innere Medizin: zumindest 12 Monate
    wobei hierauf eine Ausbildung in einem der folgenden Fächer von höchstens 3 Monaten anrechenbar ist: Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Lungenkrankheiten, Nuklearmedizin, Radiologie, Orthopädie, Physikalische Medizin, Strahlentherapie, Urologie
  • Kinder- und Jugendheilkunde: zumindest 4 Monate
  • Neurologie oder Psychiatrie: zumindest 2 Monate

Die Ausbildung kann in einem Höchstausmaß bis zu 12 Monaten auch in einer Lehr(gruppen)praxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden. Nähere  Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Lehrpraxis".

Das Fach Allgemeinmedizin kann entweder in einer anerkannten Lehr(gruppen)praxis eines*einer Allgemeinmediziner*in, einem Lehrambulatorium oder in geeigneten Ambulanzen/Abteilungen in anerkannten Krankenanstalten absolviert werden. Letztere entnehmen Sie bitte dem Download „Medizinische Erstversorgungseinrichtungen in Wien".

Für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin ist die Ärzt*innenprüfung Allgemeinmedizin positiv zu absolvieren.

Rasterzeugnisse nach ÄAO 2006 sind unter dem Link „Weitere Informationen zur ärztlichen Ausbildung" unter der Rubrik ÄAO 2006 abrufbar.

Personen, die Ausbildungszeiten vor dem 31. Mai 2015 erworben haben, können ihre Ausbildung nach der ÄAO 2006 fertigstellen. Hierfür müssen keine anrechenbaren Ausbildungszeiten erworben worden sein. Bereits einem*einer zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Fachärzt*in steht es ebenfalls offen, die Allgemeinmedizinausbildung nach der ÄAO 2006 zu beginnen. Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Ausbildung absolviert werden muss.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung des*der Dienstgeber*in, unter Anrechnung gleichwertiger Ausbildungszeiten ab dem 1. März 2016 in die neue Ausbildungsordnung zu wechseln. 

Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammer für Wien lediglich ausbildungsrelevante Ausbildungszeiten bestätigt, keinesfalls aber Vordienstzeiten für ihre Gehaltseinstufung.
Diese Vordienstzeiten-Bestätigungen werden ausschließlich von ihrem*r Dienstgeber*in vorgenommen.

Nähere Informationen zum Umstieg entnehmen Sie bitte dem Link „Weitere Informationen zur ärztlichen Ausbildung" in der Rubrik Anrechnung auf ÄAO 2015.

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen die Stabstelle Recht der Ärztekammer für Wien jederzeit gerne zur Verfügung:
Mag.a phil. Nathalie Holzer, Tel. 51501/1412, E-Mail mmmaG9semVyQGFla3dpZW4uYXQ= 
Lena Posch, Tel. 51501/1431, E-Mail mmmcG9zY2hAYWVrd2llbi5hdA== 
Nathalie Riahi, BA, Tel. 51501/1432, E-Mail mmmcmlhaGlAYWVrd2llbi5hdA==