ÄAO 2015 Ausbildung zum*zur Fachärzt*in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Mit der Ausbildung zum neuen Sonderfach kann ab 1. Juni 2026 begonnen werden.

Ärzt*innen, die bis 31. Mai 2026 mit der Ausbildung zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin begonnen haben und in die Ärzteliste eingetragen sind, können die Ausbildung entweder nach dem derzeit geltenden Recht abschließen oder in die neue fachärztliche Ausbildung übertreten. 

Nähere Informationen zum Übertritt in die Ausbildung zum*zur Fachärzt*in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin finden Sie hier: Übertritt in das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin gemäß § 260 Z 2 ÄrzteG 1998.

Ärzt*innen die ab 1.Juni 2026 mit der Ausbildung beginnen, haben jedenfalls das “neue“ Sonderfach zu absolvieren.

Die Ausbildung dauert gesamt 60 Monate (ab 1.6.2030) und gliedert sich in

  • 9 Monate Basisausbildung
  • 33 Monate Sonderfachgrundausbildung sowie
  • 18 Monate Sonderfachschwerpunktausbildung (ab 1. Juni 2030)
     

Basisausbildung

Die postpromotionelle Ausbildung beginnt sowohl für die Ausbildung zu Ärzt*innen für Allgemeinmedizin als auch zu Fachärzt*innen zwingend mit der neunmonatigen Basisausbildung in konservativen und chirurgischen Fachgebieten. Ziel ist der Erwerb von klinischen Basiskompetenzen sowie die fachgerechte Behandlung von Notsituationen. Die Basisausbildung kann ausschließlich in anerkannten Spitälern in Form einer Anstellung als Turnusärzt*innen erfolgen und besteht aus konservativen wie auch chirurgischen Ausbildungsinhalten. Innerhalb der Basisausbildung gibt es keine vorgegebene zeitliche Zuordnung zu bestimmten Fächern, sondern vielmehr sind die Inhalte der Basisausbildung in den 9 Monaten zu vermitteln (§ 10 ÄAO 2015). Es ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Basisausbildung zumindest eine Rotation (konservativ + chirurgisch) verpflichtend zu absolvieren ist. Wählt der*die Auszubildende zusätzlich ein beliebiges Fach (z.B.: Pathologie oder Radiologie), sind zwei Rotationen zu absolvieren.

Die genaue Einteilung trifft der*die ärztliche Direktor*in der jeweiligen Krankenanstalt unter Berücksichtigung der Ausbildungsinhalte der Anlage 33 der KEF und RZ-V 2015.

 

Sonderfachgrundausbildung

Die 33-monatige Sonderfachgrundausbildung setzt sich aus verschiedenen Fachgebieten zusammen, wobei die konkret zu absolvierenden Fächer abhängig vom Ausbildungsbeginn sind: 

Ausbildungsbeginn ab 1.6.2026 bis 31.5.2030

Verpflichtend zu absolvierende Fachgebiete im Ausmaß von gesamt 24 Monaten:

  • 6 Monate Allgemeinmedizin und Familienmedizin
  • 6 Monate Innere Medizin
  • 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde
  • 3 Monate Orthopädie und Traumatologie
  • 3 Monate Neurologie
  • 3 Monate Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

Die 6-monatige Ausbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin und Familienmedizin in der Sonderfach-Grundausbildung ist in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis, Lehrgruppenpraxis oder einem für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorium bzw. gemäß § 11 Abs 1a ÄAO 2015 in einer für Allgemeinmedizin anerkannten ZAE (Zentrale Ambulante Erstversorgung) zu absolvieren.
Zusätzlich sind drei Wahlfächer in der Dauer von jeweils zumindest drei Monaten aus den folgenden Sonderfächern zu absolvieren:

  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Urologie
  • Radiologie
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten

Achtung: werden die Sonderfächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde und Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht als Wahlfächer absolviert, so sind diesen Sonderfächern Kurse oder eLearning-Einheiten im Rahmen der Akademie der Ärzte oder gleichwertige Kurse im Rahmen der jeweiligen Ausbildungseinrichtung zu absolvieren.
 

Ausbildungsbeginn ab 1.6.2030

Verpflichtend zu absolvierende Fachgebiete im Ausmaß von gesamt 30 Monaten:

  • 6 Monate Allgemeinmedizin und Familienmedizin
  • 6 Monate Innere Medizin
  • 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde
  • 3 Monate Orthopädie und Traumatologie
  • 3 Monate Neurologie
  • 3 Monate Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • 3 Monate Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde 
  • 3 Monate Haut- und Geschlechtskrankheiten (3 Monate)


Zudem ist ein weiteres Wahlfach in der Dauer von zumindest 3 Monaten aus folgenden Sonderfächern zu absolvieren:

  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Allgemein- und Viszeralchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Urologie
  • Radiologie
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
     

Sonderfachschwerpunktausbildung
 

Die Dauer der Sonderfachschwerpunktausbildung wird schrittweise erhöht und richtet sich nach dem Beginn der Basisausbildung:

  • Dauer von 6 Monaten: Beginn der Basisausbildung ab 1. Juni 2026 bis 31. Mai 2027 
  • Dauer von 9 Monaten: Beginn der Basisausbildung ab dem 1. Juni 2027 bis 31. Mai 2028
  • Dauer von 12 Monaten: Beginn der Basisausbildung ab dem 1. Juni 2028 bis 31. Mai 2029
  • Dauer von 15 Monaten: Beginn der Basisausbildung ab dem 1. Juni 2029 bis 31. Mai 2030 
  • Dauer von 18 Monaten: Beginn der Basisausbildung ab dem 1. Juni 2030

Die Sonderfach-Schwerpunktausbildung ist in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis, allgemeinmedizinischen Lehrgruppenpraxis oder einem für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorium zu absolvieren.

Zum vertieften Kompetenzerwerb sind in der Sonderfach-Schwerpunktausbildung gesonderte Ausbildungseinheiten durch:

  1. die Teilnahme an Balint-Gruppen im Umfang von zumindest 30 Stunden (davon maximal 20 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung) und
  2. Tätigkeit in Krankenanstalten in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr oder die Teilnahme an qualitätsgesicherten Kursen im Ausmaß von zumindest 80 Stunden (davon maximal 40 Stunden während der Sonderfach-Grundausbildung) zumindest in einem der folgenden Bereiche zu absolvieren: 
  • Suchttherapie
  • Geriatrie
  • Palliativmedizin
  • Psychosomatik
  • Schmerztherapie
  • Notfallmedizin
  • Prävention
  • Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz, Public Health
  • Arbeits- und Umweltmedizin
  • Gendermedizin
  • Sonografie
     

Absolvierung der fachärztlichen Prüfung

Eine Anmeldung zur Prüfung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist frühestens ab 1. Juni 2026 möglich.
Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis von mindestens 42 anrechenbaren Ausbildungsmonaten (davon 9 Monate Basisausbildung und 33 Monate Sonderfach-Grundausbildung) zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. spätestens zum Anmeldeschluss.
Weiterführende Informationen zur fachärztlichen Prüfung finden Sie hier: FAQs PO 2026.
 

Ausbildung in Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen oder Lehrambulatorien

In der Sonderfach-Grundausbildung sind 6 Monate im Fachgebiet Allgemeinmedizin und Familienmedizin verpflichtend in anerkannten Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder einer Zentralen Ambulanten Erstversorgung (ZAE) zu absolvieren.
Darüber hinaus können die folgenden Fächer bis zu einem maximalen Ausmaß von 6 Monaten in Lehr(gruppen)praxen oder Lehrambulatorien absolviert werden:

  • Kinder- und Jugendheilkunde
  • Neurologie
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Urologie
  • Radiologie
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin 


Die gesamte Sonderfach-Schwerpunktausbildung (18 Monate) ist in einer allgemeinmedizinischen Lehr(gruppen)praxis oder in einem für Allgemeinmedizin anerkannten Lehrambulatorium zu absolvieren.
 

Ausbildungsinhalte 

Sämtliche Ausbildungsinhalte der Ausbildung zum*r Fachärzt*in für Allgemeinmedizin und Familienmedizin gemäß KEF und RZ-V 2015 finden Sie unter folgendem Link: Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin (ab 1. Juni 2026).

Die entsprechenden Rasterzeugnisse stehen ab 1. Juni 2026 zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu ausbildungsrelevanten Rechtsfragen in Bezug auf die Ausbildung im neuen Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin (insbesondere in Zusammenhang zum Beginn der Ausbildung und konkreter Dauer der Sonderfachschwerpunktausbildung bei bereits vorhandener postpromotioneller Ausbildung) finden Sie im Leitfaden der Österreichischen Ärztekammer zur Einführung der Ausbildung im Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin.

Allgemeine Informationen zu Kernausbildungszeit, Fehlzeiten-Sechstelreglung, Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdiensten sowie Ausbildungen in Teilzeit finden Sie unter ÄAO 2015 Ausbildung zum Facharzt.